Nebenwohnsitze und die Steuerpflicht

Vorarlberg / 20.04.2020 • 20:00 Uhr
Nebenwohnsitze und die Steuerpflicht
Die geschlossenen Grenzen lassen binationale Paare kreativ werden. Viele melden nun einen Nebenwohnsitz an. VN/STEURER

Wenn der Lebensmittelpunkt in Vorarlberg ist, wird man steuerpflichtig.

Hohenems Die Vorarlberger Auslegung im Grenzverkehr zwang staatenübergreifende Paare zur Kreativität. Personen, die aus der Schweiz oder Deutschland nach Vorarlberg reisen wollen, um ihre hier lebenden Partner zu sehen, brauchten eine Meldebestätigung. Sie mussten also bei ihrem Herzblatt gemeldet sein. Immer mehr haben das getan: Sie meldeten beim Partner einen Nebenwohnsitz an. Klappte es, stand einem Wiedersehen nichts mehr im Wege. Die Vorgangsweise bringt allerdings eine neue Frage mit sich: Ist man dann plötzlich in Vorarlberg steuerpflichtig? Steuerberater Jürger Reiner beruhigt: So ist es nicht.

Denn eines ist wichtig: „Der Mittelpunkt des Lebensinteresses entscheidet über die Steuerpflicht. Also die Frage, in welchem Staat man ansässig ist“, erläutert Reiner. Wenn ein Schweizer seinen Nebenwohnsitz bei seiner Freundin in Vorarlberg anmeldet, hat er zwar eine Wohnmöglichkeit. „Aber der Lebensmittelpunkt wird nicht nach Vorarlberg wandern, nur weil er in der Coronakrise die Partnerin besucht.“

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Jürgen Reiner ist Präsident der Kammer der Steuerberater. VN/Steurer

Immer wieder ist von einer zeitlichen Grenze von 70 Tagen die Rede, ab der man steuerpflichtig ist. Die Grenze wurde für Zweitwohnsitze eingeführt und bedeutet, dass Menschen, die weniger als 70 Tage im Jahr in ihrem Zweitwohnsitz leben, noch nicht steuerpflichtig sind. Der Steuerberater erläutert: „Das heißt aber nicht, dass im Umkehrschluss alle automatisch in Österreich Steuern bezahlen müssen, wenn sie länger hier sind.”

Auch Künstler bei den Bregenzer Festspielen wohnen länger als 70 Tage im Land. Dennoch wird Vorarlberg nicht zu ihrem Lebensmittelpunkt. Reiner ergänzt: „Aber theoretisch kann es schon sein, dass sich aus der Krise eine neue Lebenssituation ergibt. Man verbringt den Sommer hier, es wird Herbst und das Finanzamt befindet: Jetzt ist der Lebensmittelpunkt hier.“ Aber wegen der 70-Tage-Grenze habe er keine Bedenken.

Ab Dienstag ist die Nebenwohnsitzfrage kein Thema mehr. Wie Landesrat Christian Gantner am Montagabend per Aussendung bekannt gab, wird Vorarlberg nun wie Tirol und Salzburg auch Liebende einreisen lassen, die – neben ihrer Eigenerklärung – auch eine Meldebestätigung oder eine Passkopie des Partners dabei haben.