Getrennt lebende Eltern dürfen einreisen

Eigenerklärung und Meldebestätigung des Kindes reicht.
Feldkirch Im Gegensatz zu Liebespaaren gibt es für Kinder mit getrennt lebenden Eltern eine Lösung. Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ist erleichtert: “Die Möglichkeit zur Einreise besteht, und das ist positiv.”
Im Gesetz heißt es, dass besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis vorliegen müssen. Das sind: Besuche von Familienangehörigen bei schwerer Krankheit oder Tod, Besuche von älteren Familienangehörigen, die seit Längerem ohne notwendige Betreuung sind, sowie Besuche von Eltern zu Kindern aufgrund Besuchsrechte oder Obsorgepflichten. Dafür braucht es eine Eigenerklärung sowie einen Beweis wie eine Meldebestätigung des Kindes. Was die Wiedereinreise betrifft, rät Rauch, die Behörden der Herkunftsländer zu kontaktieren.