Gericht hebt umstrittenen Grundstücksdeal erneut auf

Vorarlberg / 16.04.2020 • 15:00 Uhr
Gericht hebt umstrittenen Grundstücksdeal erneut auf

Weil der betagte Verkäufer nicht geschäftsfähig war: Kaufvertrag zum dritten Mal aufgehoben.

Hard Es ist eine schon fast unendliche Geschichte um einen Grundstückskauf, der seit Jahren die Justiz beschäftigt. Jetzt ist sie um ein weiteres Kapitel reicher. Zum dritten Mal hat das Landesgericht in Feldkirch mit der schriftlichen Urteilsverkündung vom 14. April, die den VN vorliegt, den Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Wieder wird im Namen der Republik festgestellt, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses “zweifelsfrei gechäftsunfähig war”. Erneut hat der Käufer, ehemals Aufsichtsratsmitglied einer Bank und ÖVP-Gemeindepolitiker, die Möglichkeit zu berufen. Der Gerichtsakt ist damit noch immer nicht geschlossen.

Die VN berichteten im Oktober 2017 erstmals über ein Gerichtsurteil mit hoher Brisanz. “Bauland in Bestlage zum Schnäppchenpreis” – Die Geschichte um den umstrittenen Harder Grundstücksdeal hatte hohe Wellen geschlagen. Für 50.000 Euro, weit unter dem tatsächlichen Wert, sollte Boden den Besitzer wechseln. Verkäufer der Liegenschaft war ein 96-Jähriger an Demenz erkrankter Mann, Käufer ein Ersatzmitglied der Gemeindevertretung. Politisch pikant war die Tatsache, dass die Vertragserrichtung durch den damaligen ÖVP-Landtagsabgeordneten Matthias Kucera erfolgte.

Über Grundstücksdeal gestolpert

Neben der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung, dem erbitterten Streit um das Grundstück, der bis heute andauert, hatte das Grundstücksgeschäft auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Ein Betrugsverfahren gegen Käufer und Vertragserrichter wurde nach fast einem Jahr eingestellt. Ein politisches Beben blieb dennoch nicht aus. Weil die Anwaltskammer ein Fehlverhalten feststellte, musste sich Kucera aus allen politischen Ämtern zurückziehen. Das war im März 2019.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landesgericht bereits zum zweiten Mal festgestellt, das Geschäft sei unwirksam. Insgesamt fünf Gutachter waren zum Schluss gekommen, dass eine Geschäftsfähigkeit des betagten Verkäufers nicht bestand. Wegen Formalfehler wurde erneut das Oberlandesgericht in Innsbruck bemüht. Der Fall wanderte ein weiteres Mal zurück nach Feldkirch.

Verkäufer im April verstorben

Mittlerweile ist das Urteil schriftlich ergangen. Der betagte Verkäufer hat den Ausgang nicht erlebt. Er verstarb wenige Tage davor im hohen Alter. Sein Sohn Karl Schelling, Vormund und Anwalt, rechnet mit einer weiteren Berufung. Es sei davon auszugehen, dass ein neues Gutachten gefordert werde. Dabei befindet das Landesgericht in seinem Urteil, dass kein Grund vorliege, warum ein weiteres Gutachten eingeholt werden sollte. Der gerichtliche Sachverständige habe die Geschäftsunfähigkeit schlüssig und nachvollziehbar begründet dargelegt.

Das Rechtsmittel jedenfalls besteht. Die Käuferseite hat auch bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Damit ist der Akt auch noch nicht geschlossen. Schon jetzt belaufen sich die Prozesskosten auf 31.499,32 Euro. Sie sind vom Käufer an den Klagsvertreter zu ersetzen, wie es im Urteil des Landesgerichts heißt.