Bootfahren auf dem See bleibt erlaubt

Klarstellung des Landes: Man darf alleine auf den See, empfohlen wird es aber nicht.
Bregenz Die Ausgangsbeschränkungen des Bundes haben es bekanntlich in sich. Es ist verboten, öffentliche Orte zu betreten, außer man ist alleine oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, unterwegs. Was bedeutet das für die vielen Besitzer von kleineren und größeren Booten auf dem Bodensee? Diese Frage wurde in den vergangenen zwei Wochen immer wieder gestellt. Am Donnerstag erhielten die Bodenseeanrainergemeinden eine Klarstellung des Landes. Aus dem Büro des zuständigen Landesrats Christian Gantner heißt es auf VN-Anfrage dazu: “Es ist nicht beabsichtigt, die Freizeitschifffahrt am Bodensee seitens des Landes Vorarlberg zu untersagen.”
In der Klarstellung des Landes heißt es zu den Ausgangsbeschränkungen: “Die Ausnahmen sind eng auszulegen.” Gemeinsames Einwassern von Booten oder gemeinsame Ausfahrten sind nur für Personen möglich, die im selben Haushalt leben.
Der Bodensee befindet sich im Dreiländereck, also in der Grenzregion. Grenzübertritte sind momentan kompliziert: Bei der Einreise in die Schweiz und nach Deutschland ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das nicht älter als vier Tage ist. Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das Land schreibt deshalb: “Aufgrund der unklaren Grenzen auf dem Bodensee wird – um Unannehmlichkeiten zu vermeiden – davon abgeraten, mit Booten auszufahren.” Für die Grenzkontrollen auf dem See ist die Seepolizei zuständig.