Urlaubssperre für die Polizei

Mit Erlass des Innenministeriums von Mittwoch müssen Exekutivbeamte bis frühestens Ende April Dienst verrichten.
Bregenz „Es war zu erwarten. Und es ist für uns kein Problem“, reagierte Rainer Fitz, Sprecher der Vorarlberger Landespolizeidirektion, gegenüber den VN auf den aktuellen Erlass des Innenministeriums. „Die Mitteilung kam am Mittwochabend“, informiert Fitz weiter, „und sie betrifft alle. Das heißt, Innen- und Außendienst und sämtliche Abteilungen der Exekutive. Vom Landeskriminalamt bis zu den Inspektionen und der Verkehrsabteilung.“

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Lage in Europa im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sowie den derzeitigen Progenossen, die das Innenministerium vor entsprechende Herausforderungen stellen.
Genehmigte Urlaube seien vorerst noch nicht von dieser Maßnahme nicht erfasst. Fitz verdeutlicht: „Das betrifft also Beamtinnen und Beamte, deren Urlaubsansuchen vom Vorgesetzten bereits genehmigt worden ist. Wenn es aber bisher nur bei einem Urlaubsansuchen blieb, ist das eine andere Sache.“