Schreiben an Vorarlberger Schulen: “Schließung möglich”

Vorarlberg / 10.03.2020 • 15:10 Uhr
Schreiben an Vorarlberger Schulen: "Schließung möglich"
dpa

VN-Exklusiv: Mit dieser Mail informiert Bildungsminister Heinz Faßmann Vorarlbergs Schulen.

Schwarzach Gegen 14.30 Uhr erreichte ein Mail von Bildungsminister Heinz Faßmann die österreichischen Schulen. Botschaft: Noch sind die Schulen, von ein paar Ausnahmen abgesehen, nicht geschlossen. Die Lehrer sollen nichtsdestotrotz präventive Vorbereitungen für mögliche Schulschließungen treffen. Dazu gehört: Den Schülern Unterrichtsmaterialien zur Festigung und Vertiefung des Lernstoffes mit nach Hause zu geben, digitale Kanäle zur Verfügung zu stellen und Lernplattformen wie Moodle oder LMS zu aktivieren. Darüber hinaus empfiehlt der Minister, alle Schulveranstaltungen bis auf weiteres auszusetzen. Faßmann hält es für möglich, dass die Schulen “für ein paar Tage” geschlossen werden.

Online-Angebot

Für Schüler und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bereitet das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich aktuell ein altersgerechtes, kompaktes Online-Angebot mit pädagogischen Materialien vor, die zur Überbrückung in der zeit einer vorübergehenden Schulschließung genützt werden können. Darüber wird gesondert informiert.

Bei weiteren Fragen empfiehlt das Ministerium, sich entweder per direktem Mailing zu informieren oder die den Lehrern zur Verfügung gestellte, einschlägige Website zu benützen.

Von der Situation überrascht

Christof Jagg, Direktor der mit 400 Schülern größten Volksschule im Land, der Volksschule Hohenems Markt, räumt ein, von der aktuellen Corona-Situation überrascht worden zu sein. “Wir müssen uns jetzt einfach auf alles einstellen, was da noch kommt. Wir warten auf Informationen aus der Bildungsdirektion.” Jagg berichtet über einzelne Anrufe von Eltern, die sich über die Situation informieren. “Einmal kam die Forderung, das eigene Kind von der Schule zu nehmen. Das konnte ich jedoch mit dem Hinweis auf die geltende Schulpflicht nicht erlauben.”