Fünf Behörden für wenig Anträge

Rechnungshofprüfung zeigt: Digitalisierung muss nicht automatisch effizienter sein.
Bregenz Vor 19 Jahren kam Windows XP auf den Markt. Im Jahr 2003 ging ein Programm namens WFV online. Das erste iPhone fand sich im Jahr 2007 in den Regalen. Windows XP und das erste iPhone sind längst ausgemustert. Anders sieht es beim WFV aus. Noch immer werden Ausnahmen für das Wochenend- und Nachtfahrverbot für Lkw über dieses Programm abgewickelt – nicht der einzige Umstand, der vom Landesrechnungshof kritisiert wird. Er hat sich die Abwicklung genau angesehen.
Wenig Fälle, viele Zuständige
Die Begriffe Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung gehören schon längst zum fixen Bestandteil politischer Reden. Dass das Erste nicht unbedingt das Zweite bedingt, zeigt das Beispiel des Programms Wochenend-Fahrverbot (WFV). Wer an Feiertagen und an Wochenenden mit seinem Lkw fahren möchte und keine Erlaubnis in der Tasche hat, muss um eine Ausnahme ansuchen. Die Zahl der Anträge ist überschaubar: 2015 waren es 432, ein Jahr später 362, dann 469 und 2018 285. Trudeln die Anträge über das WFV in der Behörde ein, müssen sie als PDF gespeichert und in einem anderen Programm bearbeitet werden.
“Die Antragsdaten werden händisch übertragen”, erläutert Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr. Der Antragsteller erhält seine Ausnahme per E-Mail. Die anfallende Gebühr wird in ein drittes System eingetragen, damit der Zahlschein an den richtigen Empfänger geht. Eggler-Bargehr betont: “Ein einheitliches System in Österreich ist sinnvoll, aber nicht in der bestehenden Form.”
Laut Straßenverkehrsordnung von 1960 müssen die Anträge in jener Behörde gestellt werden, in deren Wirkungsbereich die Fahrt beginnt. Wer im Bezirk Bludenz fährt, muss sich an die dortige Bezirkshauptmannschaft (BH) wenden, für grenzübergreifende Fahrten ist die Landesregierung zuständig; das sind 90 Prozent aller Anträge. 2018 bearbeitete die BH Bludenz einen Antrag, in Dornbirn und Feldkirch wurden je vier Anträge gestellt und in Bregenz 23.
Keine Änderung vorgesehen
Die Folge: Anträge werden unterschiedlich bearbeitet, selbst bei den Gebühren ergeben sich Unterschiede, fährt Eggler-Bargehr fort. “Alle Anträge sollten im Amt der Landesregierung abgewickelt werden. Wir freuen uns, dass die Landesregierung unserer Empfehlung folgt.” Gesetzlich kann aber nichts geändert werden, der Bund ist zuständig. Die Landesbehörde stellt die Anträge dann also im Namen der jeweiligen BH aus. Gesetzliche Änderungen sind auch nicht vorgesehen, heißt es auf VN-Anfrage aus dem Infrastrukturministerium. Man müsste dazu das Schema der Behördenzuständigkeit durchbrechen. Zur Software möchte sich die Pressesprecherin nicht äußern. Welche zum Einsatz kommt, sei nämlich Ländersache.
Die Prüfer fanden einen weiteren Missstand. In Vorarlberg ist es nicht üblich, die Genehmigungen zurück ins WFV zu übertragen. Das Problem dabei: Andere Bundesländer sowie die Verkehrspolizei sehen nicht, ob ein Lkw fahren darf. Eggler-Bargehr fasst zusammen: “Es geht nicht um viel Geld. Aber die Prüfung zeigt exemplarisch, dass Digitalisierung nicht automatisch Effizienz bedeutet.”