Nach der Tragödie in Balderschwang: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Vorarlberg / 16.07.2019 • 17:30 Uhr
Nach der Tragödie in Balderschwang: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Der Traktor ist von den ermittelnden Behörden sichergestellt worden. LISS

Der Kemptener Staatsanwalt Ferdinand Siebert zu den VN: “Sämtliche Unfallzeugen noch traumatisiert.”

Balderschwang, Schwarzach Seit dem tragischen Unfall mit einem Traktor, gelenkt von einem 13-jährigen Jungen, am vergangenen Samstag in Balderschwang, herrscht weit über die Grenzen hinaus tiefe Betroffenheit. Zwei Kinder im Alter von zehn und 13 Jahren aus Riefensberg im Bregenzerwald fielen in einem Waldweg aus der Kippmulde des Fahrzeugs und wurden dabei tödlich verletzt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Kempten hat inzwischen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Ihr Sprecher Ferdinand Siebert, ebenfalls Staatsanwalt, ließ im Gespräch mit den VN durchaus empathische Empfindungen mit den Betroffenen erkennen: “Wir haben Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, was heißen soll, dass es sich um kein Vorsatzdelikt handelte. Es geht uns nicht darum, einen schnellen Ermittlungserfolg zu verbuchen, sondern die Ursachen genauestens zu erheben.” Es sei klar, dass sämtliche Betroffenen, allen voran die Kinder, förmlich einvernommen werden. “Wann das geschehen wird, ist aber zeitlich noch nicht abzuschätzen”, so Siebert zu den VN, “die Unfallzeugen sind noch zu schwer traumatisiert.”

“Es geht uns nicht darum, einen schnellen Ermittlungserfolg zu verbuchen.”

Ferdinand Sieber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten

Zunächst werde gegen unbekannt ermittelt, da geklärt werden muss, wem strafrechtlich ein Vorwurf zu machen ist. “Am Rande der Ermittlungen steht natürlich auch die Frage, ob es sich beim Unglücksort um einen privaten oder öffentlichen Weg gehandelt hat”, sagte Siebert.

Nicht strafmündig

Der 13-jährige Unfalllenker ist aufgrund seines Alters noch nicht strafmündig. Minderjährige dürfen Traktoren nur auf Privatgrundstücken fahren, da für solche nicht die Straßenverkehrsordnung (STVO) gilt. Auf öffentlichem Grund muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und benötigt einen Führerschein. Das ist in Deutschland ähnlich geregelt wie in Österreich.

Die beteiligten Kinder und die Familien der Opfer sowie einige Einsatzkräfte werden derzeit von Psychologen betreut. In der kommenden Woche soll ein Trauergottesdienst in der Gemeinde stattfinden, der genaue Termin ist noch nicht bekannt.