Volksanwalt moniert Gründach-Missstand

Meusburger-Bau: BH hätte Auflage nicht aufheben dürfen, sagt Bachmayr-Heyda.
Bregenz Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda (54) spricht von einem “grauenhaften Bild” nach außen. “Was lerne ich daraus? Cool sein und es probieren. Frechheit siegt. Passieren tut nicht viel. 14.000 Euro sind für so eine Firma kein Betrag.” Der Grund seines Ärgers: Das “vergessene” Gründach auf dem Betriebsgebäude der Firma Meusburger in Lingenau (die VN berichteten). Die Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg hat, nachdem die Causa im Dezember 2018 öffentlich bekannt wurde, ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Inzwischen steht für Bachmayr-Heyda fest, dass nicht alles so gelaufen ist, wie es laufen hätte sollen. “Ich bin der Meinung, dass die Entscheidung der Behörde inhaltlich falsch und rechtswidrig ist. Die Behörde hätte die Auflage nicht aufheben dürfen”, erläuterte er.
Grüne Wiese
Rückblick: Im Oktober 2016 wurde der neue Meusburger-Firmenstandort in Lingenau eröffnet. An die Baubewilligung war eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Naturschutzanwältin Katharina Lins (51) erinnert sich: “Ausgangspunkt war, dass die Firma praktisch mitten auf der grünen Wiese ein Riesengebäude geplant hat. Die unabdingbare Forderung des Sachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung war, dass eine ordentliche Dachbegrünung und ein Holzschirm her müssen, damit das geht. Das hat er ein paar Mal dick unterstrichen gesagt.” Das Unternehmen erfüllte allerdings eine dieser wesentlichen Auflage nicht. Man habe es “vergessen”, eine nachträgliche Umsetzung sei aus statischen Gründen unmöglich, hieß es. Die BH strich nach einer nochmaligen Prüfung die Auflage und verhängte eine Strafe. Für die Firma Meusburger ist die Sache damit erledigt. Für Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda nicht.
“Behördenwillkür”
Er kritisiert, dass sich die BH “willkürlich, ohne fachliche Expertise, über den Sachverständigen hinweggesetzt” habe. Außerdem seien die statischen Berechnungen lediglich dem Sachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung vorgelegt worden. “Es ist auch nicht geprüft worden, was man tun kann, um das Dach umzubauen”, moniert Bachmayr-Heyda. Damit sich der Fall Lingenau nicht wiederholt, habe er der Behörde vorgeschlagen, bei solchen Verfahren künftig auch einen Statiker beizuziehen. Von der Landesregierung fordert er, dass die im Vorjahr abgeschaffte Bewilligungspflicht für Bauten im Betriebsgebiet wieder eingeführt wird, die Höchststrafen mindestens verdoppelt werden und die Parteistellung der Naturschutzanwältin ausgeweitet wird: “Damit sie auch die Möglichkeit bekommt, gegen eine falsche Entscheidung ein Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht zu erheben”, erläutert der Landesvolksanwalt.
Es sei ärgerlich, dass man die Naturschutzauflagen lediglich als Bagatelle sehe, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins. “Es ist ja nicht so, dass wir die Wirtschaft quälen möchten. Letztlich ginge es nur darum, dass beide Seiten das gleiche Recht haben”, unterstreicht sie.