Rentner gegen Rentner: Nachbarschaftsstreit vor Gericht

Ständiges Filmen und Fotografieren brachte 29-fach Vorbestraften zur Weißglut.
Feldkirch Der 70-Jährige kennt sich aus bei Gericht. 29 Vorstrafen säumen den Lebensweg des mehrfachen Vaters. Heute ist der ehemalige Bauarbeiter Pensionist, kümmert sich um Schafe und will angeblich nur in Frieden leben. Das könne er aber nicht, behauptet er, denn sein Nachbar störe diesen Frieden immer wieder. Und zwar durch Filmen und Fotografieren, durch Belästigungen und ungerechtfertigte Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft. „Immer wieder schwärzt ihn der Nachbar an, der Landwirt würde seine Tiere nicht ordentlich versorgen“, erklärt Verteidiger German Bertsch die Hintergründe des seit Jahren andauernden Nachbarschaftskonflikts. „Wenn man ständig gefilmt wird, da kann einem schon einmal der Hut platzen“, legt der ehemalige Arbeiter nach.
Selbstverteidigung
Doch so lästig das Filmen des zweiten Rentners auch sein mag, im Prozess liefert es einen tauglichen Beweis für die Attacke des 70-Jährigen. Der behauptet zwar trotz Filmaufnahmen, er sei angegriffen worden und habe sich nur verteidigt. Doch die Bilder zeigen andere Szenen. „Wenn man dieses Video sieht, muss man sich fast das Lachen verkneifen. Doch man muss sich in die Situation des Opfers versetzen, dann ist das Ganze nicht mehr so lustig“, so Staatsanwalt Markus Fußenegger. Und tatsächlich zeigen die Bilder, wie der 70-Jährige auf den filmenden Nachbarn zurast. Einen Knüppel mit rund einem Meter Länge in der Hand, ausholend zum Schlag.
„Ja, ich habe schon durchgezogen, aber gezielt habe ich nicht“, räumt der zierliche kleine Mann ein. Doch sein Gegner habe den rund einen Meter langen Stock abgefangen und schlussendlich habe man diesem den Prügel abgenommen, nicht ihm. Das Ambulanzblatt bestätigt, dass das Opfer eine Verletzung an der Hand davontrug. Da die Attacke darauf abzielte, das Filmen zu unterbinden, kommt zur Körperverletzung noch eine Nötigung dazu. Die drohenden Worte werden als milieubedingte Unmutsäußerung, also als „heiße Luft“ eingestuft. Sie bleiben straflos. Ebenso Freispruch ergeht puncto Sachbeschädigung, die Kamera war lediglich verkratzt, dies ist laut Judikatur zu wenig.
Haftunfähig
Der 70-Jährige kommt mit einer Geldstrafe davon. „29 Vorstrafen sind schon rekordverdächtig, es hat sich jedoch herausgestellt, dass Haft bei Ihnen wenig nutzt“, so Richter Michael Fruhmann. Doch Haft wäre ohnedies nicht in Frage gekommen, ein Attest bestätigt Haftunfähigkeit. Der Mann leidet an Platzangst und bekommt in Gefangenschaft offenbar psychische Probleme. 1680 Euro Strafe werden ausgesprochen, das Opfer bekommt 100 Euro Teilschmerzensgeld.