Postfüchse blitzten mit Mobbingklage ab

Vorarlberg / 29.03.2019 • 19:00 Uhr
„Ich bin erleichert und werde weiterhin das Sprachrohr der Mitarbeiter sein“, sagt Franz Mähr im Gespräch mit den VN.
„Ich bin erleichert und werde weiterhin das Sprachrohr der Mitarbeiter sein“, sagt Franz Mähr im Gespräch mit den VN.

Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch wies Klage der Post AG gegen Vorarlbergs Postgewerkschafter zurück.

Feldkirch, Wien Die gelbe Post AG holte sich mit einer Klage gegen ihren Vorarlberger Postgewerkschafter Franz Mähr vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch abermals eine Abfuhr. Wie die VN in Erfahrung bringen konnten, hat Richterin Manuela Schwarz die Klage der Postoberen zurückgewiesen. Bereits vor zwei Jahren hatte die Post AG Mähr als obersten Postpersonalvertreter im Land mit einer Klage vor das Arbeits- und Sozialgericht zitiert. Waren es damals noch Missstände bei der Postzustellung im Land, die Mähr in den VN kundgetan hatte, so waren es diesmal Mobbing-Vorwürfe. Um gegen den streitbaren Personalvertreter aber überhaupt rechtliche Schritte einleiten zu können, hätte seine Immunität als Gewerkschafter aufgehoben werden müssen. Diese Frage ist mit dem aktuellen Urteil zumindest vorerst vom Tisch.

Rufschädigung durch die Post?

Der in der Klage beschriebene Vorwurf war schwerwiegend: Mähr habe die Teamleiterin in der Zustellbasis Bludenz „durch unqualifizierte Unterstellungen und falsche Anschuldigungen in einem Offenen Brief diffamiert und die Koordinatorin in ihrer Persönlichkeit und menschlichen Würde zutiefst verletzt“. Der Brief lasse jede Mindestanforderung an Achtung und Anstand vermissen und bewege sich „im Rahmen des strafbaren Tatbestandes der üblen Nachrede“, hatte Miriam Mitschka als Anwältin der Post AG bei einer Gerichtsverhandlung am 18. Februar 2019 vorgebracht. Das Gericht sieht dies anders. Sanjay Doshi, Rechtsvertreter von Mähr, sieht sich bestätigt: “Der offene Brief und das E-Mail  fallen unter die Tätigkeit der Personalvertretung. Von Mobbing kann also keine Rede sein.” Die Post AG habe Mähr so gesehen “ohne jeden Beleg und ohne Begründung als Mobber dargestellt”, meint Doshi. Nachsatz: “Das war eigentlich Rufschädigung.”

Post dürfte gegen das Urteil berufen

Ob die Postoberen gegen das Urteil berufen werden, steht noch nicht fest. Hinter den Kulissen geht man aber davon aus, dass dies der Fall sein wird. “Davon gehe ich eigentlich aus, denn wer A sagt muss auch B sagen, und die Prozesskosten spielen ja offenbar keine Rolle”, meinte Anwalt Doshi.

In der Post-Chefetage gab man sich auf Anfrage der VN bedeckt. “Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir nicht kommentieren wollen”, erklärte Michael Homola als Pressesprecher. Franz Mähr zeigte sich erleichtert, immerhin sei er mit dem Vorwurf Mobbing konfrontiert gewesen. Dass er in der Wortwahl gegenüber der Teamleiterin “an den Grenzen der Höflichkeit gekratzt hat”, bedauert Mähr im Nachhinein. Nachsatz: “Wir sind aber auch keine Personalvertretung in einem Mädchenpensionat.”

“Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir nicht kommentieren wollen.”

Michael Homola, Pressesprecher Post AG