Gericht: Ziegenhalterin vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen

Gericht konnte kein Verschulden am Tod von zwei Zicklein und einer Geiß feststellen.
Feldkirch Am Donnerstag stand eine 49-jährige Leiblachtalerin in Feldkirch wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Gericht. Die Frau, die seit 2016 Ziegen hält, soll ihre Tiere vernachlässigt haben. Dadurch seien bei kalter Witterung im Februar des vergangenen Jahres bei nächtlichen Minusgraden zwei Zicklein gestorben. Eine andere erwachsene Geiß verhedderte sich einige Zeit später in einem Weidezaun, strangulierte sich dabei und wurde ebenfalls tot im Gehege gefunden. Das Gericht führte ein ausführliches Beweisverfahren durch und kam danach zum Schluss, dass die Halterin freizusprechen sei.
Nachbarn riefen Tierarzt
Nachbarn würden ihr immer wieder den Tierschutz und den Amtstierarzt auf den Hof schicken, so die Frau, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten an die zehn Ziegen betreut. Sie hält die Tiere, um an der steilen Böschung Gestrüpp wie Brombeeren loszuwerden. Im Februar des vergangenen Jahres kamen zwei Junge zur Welt. In dem Freigehege gibt es einen größeren umgebauten Wagen und zusätzlich ein kleineres Gefährt. Beide dienen den Tieren als Unterstand. Beide werden regelmäßig eingestreut. Als der Amtstierarzt auf den Hof kam, forderte er die Besitzer auf, ein Brett als Rampe in den Wagen zu legen, damit die Zicklein besser hineinkämen. Das setzten die Besitzer auch sofort um, was Amtstierarzt Erik Schmid wenig später kontrollierte.
Wenn ein entsprechender Unterstand zur Verfügung steht und die Jungen regelmäßig kontrolliert würden, wäre diese Robusthaltung sogar gesund, so Schmid als Zeuge vor Gericht. Bei seinem Besuch, so der Veterinär, seien die Auflagen ordnungsgemäß umgesetzt gewesen und er habe deshalb auch keine weiteren Maßnahmen angeordnet. Die Jungtiere seien munter und fidel gewesen, selbst er als Fachmann konnte keinen Hinweis auf eine Erkrankung feststellen. Wenige Tage später waren beide Zicklein tot. Eine Darmentzündung hatte ihnen offenbar zu schaffen gemacht. Clostridien wurden bei der Obduktion festgestellt. „Das waren hochpathogene Keime“, erklärt der Tierarzt. Das bedeutet, dass Tiere sehr rasch erkranken und sogar verenden. „Wir haben sicher drei Mal pro Tag nach den Jungen gesehen“, erklärt die Angeklagte. Eine Kontrollfrequenz, die auch der Amtstierarzt für ausreichend hält.
Weitere Ziege tot
Was die tote Geiß betrifft, so war der verwendete Zaun durchaus üblich und das Tier hatte in seinem Gehege ausreichend zu fressen. „Ziegen sind neugierig, Futterselektierer und Ausbrecherkönige“, weiß der Tierarzt. Die Geiß, die übrigens von der Halterin aus Mitleid aus schlechten Verhältnissen gerettet wurde, wollte zu noch saftigerem Gras und verhedderte sich über Nacht so unglücklich, dass sie sich strangulierte. Für die Angeklagte gibt es einen Freispruch.