Keine neuen Feriendomizile in Lech: Verwaltungsgerichtshof lässt Beschwerde abblitzen

Höchstrichter lassen Beschwerde in Sachen neuer Feriendomizile in Lech und Zürs abblitzen. Gemeinde fühlt sich bestätigt.
Lech Die Gemeindeoberen von Lech befinden sich mit ihrem strikten Nein zu neuen Feriendomizilen auf dem richtigen Weg: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat das Vorgehen der Gemeinde nun bestätigt. Zum Hintergrund: Wie in den VN mehrfach berichtet, hatte der Dornbirner Anwalt Karl Schelling gleich eine ganze Reihe von Ferienwohnungsanträgen von Immobilienunternehmen sowie Hotel- und Pensionsbesitzern bei der Gemeinde Lech eingebracht.
Muxel: “Wir sind hocherfreut”
Weil die Anträge unisono auf Ablehnung gestoßen waren, mussten sich die Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit dem Thema beschäftigen. Im Oktober 2018 bestätigte das Gericht die Haltung der Gemeinde. In der Folge legte der Rechtsanwalt Beschwerde gegen den Bescheid ein und marschierte zum Verwaltungsgerichtshof. Nun ließen ihn die Höchstrichter dort ebenso abblitzen. Das bestätigte Ludwig Muxel auf Anfrage der VN. „Wir sind hocherfreut über diesen Bescheid, der Rechtsweg in Österreich ist damit ausgeschöpft“, zeigt sich Muxel erleichtert und bekräftigt zugleich, dass Lech konsequent keine Genehmigungen mehr erteilen werde.