Gericht spricht 20-Jährigen von angeblicher Tierquälerei in Lustenau frei

Vorarlberg / 13.03.2019 • 14:00 Uhr
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Daniel Wolff (rechts) verteidigt wurde, beteuerte hartnäckig seine Unschuld. Eckert
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Daniel Wolff (rechts) verteidigt wurde, beteuerte hartnäckig seine Unschuld. Eckert

20-Jähriger bekannte sich bis zuletzt nicht schuldig, stichhaltige Beweise gab es keine.

Feldkirch Im Sommer vergangenen Jahres gab es in Lustenau eine ganze Reihe brutaler Tierquälereien. Immer wieder fand man misshandelte und getötete Katzen, die Tierbesitzer waren beunruhigt und verängstigt. Dann ein Vorfall, bei dem man glaubte, man habe den Peiniger gefasst. Stichhaltige Beweise gab es keine, dafür jede Menge kuriose Umstände. Ein dreifach vorbestrafter 20-Jähriger wurde angeklagt.

Der Mann hat 13 Monate Bewährungsstrafe offen, beteuert als Beschuldigter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch jedoch, dass er nie Tiere quälen würde. Er besitzt selbst einen Hund und zwei Katzen, ist Vater von zwei kleinen Kindern und macht einen höflichen Eindruck. Er hat wieder einen Job, will nun nie mehr mit dem Strafgericht zu tun haben und betont selbst nach dem Freispruch nochmals, dass er in seinem Leben vielleicht schon viele Fehler gemacht habe, aber nie ein Tier leiden lassen würde.

Katze stranguliert

Im Sommer kam der junge Mann in den frühen Morgenstunden von einem Kollegen. Nach eigenen Aussagen hörte er Fauchen und Wimmern in einem Lustenauer Garten und ging nachsehen. Da fand er die Katze. Festgebunden mit einem Strick an einem Trampolin. Er habe versucht, den Knoten zu lösen, hörte angeblich, wie sich ein anderer aus dem Staub machte und konnte schlussendlich die Katze nicht befreien, weil der Knoten zu fest war. Da sei er schon von den wutentbrannten Hausbesitzern zur Rede gestellt worden. Er habe Panik gehabt, seine Personalien freiwillig angegeben und gesagt, dass er in der Nähe wohne. Er ließ auch bereitwillig Fotos von sich machen. Während die Frau, die in dem Haushalt lebt, als Zeugin sagt, der Junge sei höflich und kooperativ gewesen, machen die zwei Herren des Hauses andere Angaben.

„Er war das, da bin ich mir 1000 Prozent sicher“, meint der eine. Der Bursche sei frech zu ihnen gewesen. Seine Daten habe er nur auf Drängen herausgegeben. Die Katzenbesitzerin hatte zunächst vom Fenster aus beobachtet, wie sich ein Lichtkegel ums Haus bewegte. Es sei ganz eindeutig die Taschenlampe eines Handys gewesen. „Zu dem Zeitpunkt hatte ich nur mit meiner Freundin gemeinsam ein Handy, zudem ging von dem die Taschenlampe nicht mehr“, sagt der Angeklagte. „Es muss ein weiterer Mensch in dem Garten gewesen sein“, kämpft Verteidiger Daniel Wolff für einen Freispruch.

Tote Katze

Die Besitzer fanden das leblose Tier und brachten es zum Tierarzt. Die Katze kam wieder zu sich. Drei Wochen später lag sie tot und angeblich in einer unnatürlichen Position neben dem Wagen der Besitzerin. „Es gibt viele Fragezeichen und ich weiß einfach nicht, ob Sie die Katze am Trampolin angebunden haben“, begründet der Richter den Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.