Deshalb wird der Prozess gegen den Winzer Möth neu aufgerollt

Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil gegen Josef Möth wegen Tierquälerei auf. Doch warum genau?
Innsbruck, Feldkirch Im Dezember des Vorjahres wurde der Bregenzer Weinbauer Josef Möth am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe in der Höhe von 28.800 Euro verurteilt. Begründung der Einzelrichterin: “Der Angeklagte hat vom 9. Oktober 2023 bis jedenfalls zum 30. Oktober 2023 in Bregenz zahlreichen Wildvögeln, unter anderem Kuckucksvögeln, Staren, Singdrosseln, Rotkehlchen und Falken unnötige Qualen zugefügt, indem er auf dem von ihm bewirtschafteten Weinfeld Brachsenweg ungeeignete Netze unsachgemäß anbrachte, wodurch sich die Vögel in diesen verfingen, nicht mehr befreien konnten und qualvoll verendeten.”
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Die Ernte geschützt
Möth hatte sich von Beginn an gegen die Anklage gesträubt. Immer wieder beteuerte er, alles getan zu haben, um seine Ernte zu schützen und den Tod von Vögeln zu vermeiden, denn: “Ich bin kein Tierquäler!”, betont der Winzer.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Florin Reiterer, meldete volle Berufung gegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, über die das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nun entschieden hat. Und zwar zugunsten von Möth. Die entsprechende Rechtsmittelentscheidung liegt den VN vor. Das Ersturteil von Feldkirch wird darin aufgehoben, das Verfahren muss neu aufgerollt und von einem anderen Richter verhandelt werden.
Begründungsmängel
Als Begründung sah die Oberstaatsanwaltschaft eine “Mängelrüge” seitens Möth als zutreffend an. Die Mängel seien in der Urteilsbegründung der Erstrichterin zu sehen. So habe das Gericht damals die äußeren Umstände des Beschuldigten während seiner “Tathandlung” nicht berücksichtigt. Denn Möth selbst gab ständig an, dass er die Netze zum Schutz seiner Ernte nach bestem Können und Gewissen über die wenigen Rebreihen aufgezogen hatte. Vor jedem Spannen habe er sich bei anderen Winzern informiert und erkundigt, wie die Netze zu montieren und zu spannen seien und dies auch selbst gelernt. Doch diese Argumentation wurde nach Ansicht des Oberlandesgerichtes bei der Beweiswürdigung durch das Erstgericht außer Acht gelassen.

“Militante Vorgehensweise”
Möth sieht einer Neuverhandlung am Landesgericht Feldkirch jedenfalls zuversichtlich entgegen, wie er gegenüber den VN sagte. Über das Vergangene ist er immer noch erzürnt: “Das war eine militante Vorgehensweise, ohne vorher einen gegenseitigen Konsens gesucht zu haben, und fatal für die Landwirtschaft. Ich werde jedenfalls kein Netz mehr anrühren, bevor die nächste Entscheidung des Gerichtes nicht gefallen ist.”