Kopftuchverbot für Unter 14-Jährige. Das wäre zu erwarten.

Widerstand und Zustimmung für ein Vorhaben der neuen Regierung. Mit der Verfassung als Unbekannte.
Wien, Schwarzach Es steht im Programm der neuen Regierung: Die Einführung eines Kopftuchverbotes für Kinder bis 14 Jahren im öffentlichen Raum. Als Integrationsmaßnahme und um sie vor Unterdrückung zu schützen, wie es in der Absichtserklärung heißt.
Es ist dies keine Premiere einer österreichischen Regierung im Versuch, ein Gesetz zum Verbot einer religiös begründeten Kopfbedeckung von Mädchen zu beschließen. Bereits 2019 versuchten Türkis-Blau ein Kopftuchverbot für Volksschulkinder einzuführen. 2020 gab es dafür die rote Karte vom Verfassungsgerichtshof. Begründung: Ein solches Gesetz heble den Gleichheitsgrundsatz aus, würde eine Religion gegenüber anderen benachteiligen, verstoße gegen die Religionsfreiheit.

Mehr Kopftücher
Man wolle eine verfassungskonforme Regelung finden, wird im Regierungspapier betont. Ob es die geben kann? “Ich denke nicht”, sagt Abdi Tasdögen, Inspektor für den islamischen Religionsunterricht an Vorarlberger Schulen. “Der Verfassungsgerichtshof hat eine ähnliche Initiative schon einmal gestoppt. Er wird das wieder tun”, ist Tasdögen überzeugt.
Dass sich die Zahl der minderjährigen Kopftuchträgerinnen an den heimischen Schulen in den letzten Jahren erhöht hat, ist unbestritten. “Bei uns ist das ganz sicher so”, berichtet Sabine Müller, Direktorin an der Mittelschule Lustenau-Kirchdorf. 15 Mädchen sind es an der 200 Schülerinnen und Schüler zählenden Bildungsstätte derzeit. “Die meisten Mädchen tragen das Kopftuch freiwillig, aber sicher nicht alle”, glaubt Müller. Und weiter: “Sollte ein Kopftuchverbot erlassen werden, dann käme es bei ersteren und deren Eltern sicher zu einem Aufschrei. Für jene, die gezwungen werden, eines zu tragen, wäre es eine Erleichterung.”

Einerseits, andererseits
Keinen Zwang zum Tragen eines Kopftuches ortet Christoph Hämmerle, Direktor der Mittelschule Dornbirn -Markt. “Bei uns gibt es ein halbes Dutzend Kopftuchträgerinnen. Diese behaupten, es sei ihre Entscheidung, eine Kopfbedeckung zu tragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei einem Kopftuchverbot große Probleme hätten”, meint Hämmerle.

“Ein solches Gesetz sähe ich als Gratwanderung”, äußert sich der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer (45) zum geplanten Vorhaben der neuen Regierung. “Grundsätzlich ist jeder Schutz gegen die Unterdrückung von Frauen und Mädchen zu begrüßen. Andererseits sehe ich hier eine Diskrepanz zwischen der Herabsetzung der Strafmündigkeit bei gleichzeitigen Maßnahmen wie dieser. Klar ist: Je jünger die Mädchen sind, desto mehr ist ein Kopftuchverbot nachvollziehbar.” Man müsse die genaue Formulierung des Gesetzes kennen, bevor man darüber urteilen könne.

Skeptische Schöbi-Fink
Skeptisch gegenüber einem Gesetz zum Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 zeigt sich Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink (6e). “Wie ich schon in der Vergangenheit mehrfach betont, habe ich großes Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven, die in dieser Frage eingebracht werden. Allerdings sehe ich das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Mädchen und Frauen nicht als Hauptproblem im Schulbereich. Wo es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommt, und das ist nur in Einzelfällen der Fall, können diese in der Regel durch offene Gespräche und ein respektvollen Austausch aufgelöst werden.”