Weshalb ein Ex-Schüler „Rache“ an einer Schule verübte

VN / 06.11.2024 • 14:54 Uhr
blaulicht gericht
Der Beschuldigte (hier mit Verteidiger Bernhard Graf) zeigte sich bei der Verhandlung reumütig und geständig. Eckert

30-jähriger Angeklagter wegen Brandstiftung in Höchst vor Gericht in Feldkirch.

Feldkirch Heute ist er erwachsen, 30 Jahre alt und hat einen gefragten Job als Techniker, in dem er 2500 Euro netto pro Monat verdient. Doch der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte hat auch Schulden. 354.000 Euro aus einem Wohnungskauf, 1600 bei Amazon, 1200 an Gerichtsstrafen und 2500 Euro bei der Feuerwehr.

Was Auslöser seiner versuchten Brandstiftung im vergangenen Juli bei der Volksschule Kirchdorf in Höchst war, fasst sein Verteidiger Bernhard Graf zusammen: „Offenbar hatte er in seiner Schulzeit dort ein traumatisierendes Erlebnis in der Religionsstunde. Bei der Bibelstelle, wo Moses das Wasser teilte und das Meer zurückweichen ließ, sagte der Bub, dass er dies nicht glaube. Angeblich gab es deshalb eine Diskussion und er fühlte sich schlecht behandelt“.

Gericht
Der Angeklagte hatte am 12. Juli bei der Volksschule in Höchst zwei Altpapiercontainer in Brand gesetzt. vol.at

Rache und Alkohol

Der Techniker spricht aber auch gerne dem Alkohol zu. Deshalb hat er auch schon zwei Vorstrafen wegen Sachbeschädigung. Auch damals war Alkohol im Spiel. Im Juli dieses Jahres war es wieder einmal so weit, er hatte reichlich getrunken und schob Frust. Er zündete zwei große Altpapiercontainer der Volksschule Höchst-Kirchdorf an. Die Container standen in kurzer Zeit im Vollbrand, beschädigten die Fassade des Gebäudes, Scheiben der Glasfassade barsten. Das Gebäude war eine Woche vorher grundgereinigt worden, nach dem Brand war innen alles verrußt, eingestaubt und verdreckt. Kunststoffteile waren geschmolzen. Die Instandsetzung und Putzarbeiten durch eine Spezialfirma kosteten 132.000 Euro. Mit diesem Betrag hat sich die Versicherung dem Verfahren angeschlossen. Das Gericht verurteilt den Brandstifter, diesen Betrag zurückzubezahlen.

Erstmals Haftstrafe

Auf Brandstiftung stehen bis zu zehn Jahre Haftstrafe. Der Angeklagte hat Glück, dass die Tat beim Versuch geblieben ist. Dass der Mann Reue zeigt und geständig ist, wirkte ebenso mildernd. Eine Alkoholtherapie hat er bereits begonnen und diese muss er auch fortsetzen. Richter Philipp Plattner verurteilt den Brandstifter zu 18 Monaten Gefängnis, wovon er allerdings nur sechs absitzen muss. Eineinhalb Monate hat er bereits in U-Haft verbracht. Vermutlich bekommt der Angestellte eine Fußfessel, dann kann er in seinem Beruf weiterarbeiten und den Schaden umso schneller wiedergutmachen. Dass er in den Minigolfverein einbrach und eine Limonade stahl, fällt nicht ins Gewicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.