Die unbeantworteten Fragen im Fall Janine G.
Diese Woche fand am Landesgericht Feldkirch einer der aufwühlendsten Mordprozesse in der jüngeren Geschichte Vorarlbergs statt. Der brutale Mord an Janine G. vor zwei Jahren erschütterte die Öffentlichkeit zutiefst und offenbarte die düsteren Abgründe menschlicher Natur. Nach langer Wartezeit begann nun endlich die Verhandlung. Der 28-jährige Erstbeschuldigte und der 22-jährige Zweitangeklagte standen im Kreuzverhör vor dem Gericht.
Der Schwurgerichtssaal war an beiden Tagen bis auf den letzten Platz gefüllt. Zwei lange, heiße Tage lang verfolgten die Geschworenen und die Gesellschaft die Aussagen der Angeklagten. Besonders viele junge Menschen waren anwesend, darunter Freunde und Bekannte des Opfers. Ihre Augen waren fest auf die Angeklagten gerichtet. Sie wollten mehr als nur die Fakten hören – sie suchten nach Erklärungen, nach einem Funken Verständnis für das Unfassbare. Viele Fragen wurden gestellt. Auf zwei dieser Fragen möchte ich genauer eingehen.
Die erste richtete sich an den Zweitangeklagten: Warum steht jemand nur daneben, wenn eine junge Frau vor seinen Augen über mehrere Minuten hinweg erwürgt wird? Kann man in einem solchen Moment wirklich so gelähmt sein, dass man nichts tun kann?
Der Zweitangeklagte behauptet genau das. Der Mord geschah in seiner Wohnung. Den Mörder kannte er erst seit ein paar Monaten. Janine G. war ihm bis zu diesem Abend völlig fremd. Als der Hauptverdächtige die wehrlose Frau vor seinen Augen erwürgte, habe er sich unfähig gefühlt zu handeln. Aus Angst um sein eigenes Leben habe er beim Abtransport der Leiche geholfen. Die Schöffen aber sahen es anders: Ja, er hätte etwas tun können – und müssen. Er wurde schuldig gesprochen.
Die drängendste Frage stellte jedoch der Richter an den Hauptbeschuldigten: “Warum tut man so etwas?” Ein Bild von Janine G., wie sie tot im Wassergraben des Lustenauer Rieds lag, wurde ihm gezeigt. Ihr Körper war teilweise unbekleidet, ihr Kopf unter Wasser.
Doch der 28-Jährige ging auf die Frage nicht ein. Er wich ihr aus. Zwei volle Tage lang drehte sich alles um seine vermeintliche Unschuld. Seine Selbstinszenierung als Opfer. Er behauptet, der Zweitangeklagte habe den Mord begangen. Er selbst sei zu Unrecht angeklagt worden.
Zwei Tage ohne ein Wort der Reue, keine Spur von Trauer über den Tod einer Frau, die ihm vertraute. Einer Frau, die ihm so sehr vertraute, dass sie für ihn einen Kredit aufnahm. Keine Antwort auf die Frage, warum er so kaltblütig und skrupellos eine Frau umbrachte, mit der er zeitweise eine Beziehung hatte. Zwei Tage voller Ausflüchte und Schuldzuweisungen, doch keine einzige Träne für Janine G.
Am Ende der Verhandlung erhielt auch er das Urteil* für seine grausige Tat: lebenslange Haft für den Mörder von Janine G. Doch viele Fragen bleiben unbeantwortet.
*Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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