16-Jähriger wegen Mülltonnenbrand verurteilt

VN / 17.01.2024 • 16:50 Uhr
Der junge Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Martin Mitteregger. <span class="copyright">vn/hämmerle</span>
Der junge Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Martin Mitteregger. vn/hämmerle

Ein Jugendlicher soll mit seinen Freunden einen Altpapiercontainer angezündet haben.

Von Mia Hämmerle

Feldkirch Im ersten Teil der Verhandlung im November am Landesgericht Feldkirch gestand der 16-jährige Angeklagte seine Taten vor Richter Martin Mitteregger größtenteils. Er bekannte sich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig.

Angeklagter untergetaucht

Als der Prozess am 14. Dezember fortgesetzt werden sollte, um zu klären, ob der Angeklagte die Brandstiftung begangen hat, erschien er nicht vor Gericht. Weder die Mutter noch die Bewährungshelferin wussten, wo er sich aufhielt. Kurz darauf wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Bei der neuerlichen Verhandlung erklärt die Anwältin des jungen Beschuldigten, er habe sich einen Tag vor der Verhandlung an der Hand verletzt. „Nur zur Info: Sie hätten trotzdem kommen können“, sagt Richter Martin Mitteregger zu dem 16-Jährigen.

Betrunken auf dumme Ideen gekommen

Der junge Beschuldigte sei mit zwei Freunden auf einem Fest gewesen und hätte auch Alkohol getrunken. Der Angeklagte gibt an, sein ehemaliger bester Freund habe, als sie auf dem Nachhauseweg an einer Altpapiertonne vorbeikamen, eine Zigarettenschachtel und ein Feuerzeug aus der Tasche gezogen. In diesem Moment sei ihm klar geworden, was sein Freund vorhabe. Er habe versucht ihn zu hindern, indem er mehrmals sagte: „Lass es.“ Dieser habe nicht auf ihn gehört, die Zigarettenpackung angezündet und in den Müll geworfen.

Sein ehemaliger Kumpel sagt als Zeuge aus, sie seien auf die Idee gekommen, eine Mülltonne anzuzünden. Er selbst ist bereits verurteilt worden, an jenem Tag Brandstiftung begangen zu haben.

Zweite Chance des Arbeitgebers

„Ich möchte mein Leben in den Griff kriegen“, sagt der 16-Jährige. Er will in Götzis im Zentrum für Soziale Arbeit in der Wohnbetreuung für Straftäter wohnen. Sein Arbeitgeber gebe ihm nochmal eine Chance und er möchte den Schulabschluss nachholen. Außerdem entschuldigt er sich dafür, dass er am 14. Dezember nicht zur Verhandlung gekommen ist.

Anti-Gewalt-Training

Der Richter und die Schöffen ziehen sich zur Urteilsfindung zurück. Der 16-Jährige wird wegen Mittäterschaft sowie Sachbeschädigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält einen Monat unbedingte Haftstrafe und weitere sechs Monate auf Bewährung. Zudem muss er ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.