Mordfall Janine G: Neue Hintergründe zur Bluttat in Lustenau

VN / 11.01.2024 • 12:50 Uhr
Mordfall Janine G: Neue Hintergründe zur Bluttat in Lustenau

Abschlussbericht des Landeskriminalamtes geht Ende nächster Woche an die Staatsanwaltschaft.

Schwarzach Das Verbrechen, welches sich in der Nacht auf den 4. März 2022 ereignete, schockierte das ganze Land. In einer Wohnung in Lustenau wurde die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. auf schreckliche Art und Weise ermordet. Ihre Leiche ist einen Tag später in einem Wassergraben im Lustenauer Ried aufgefunden worden.

Als dringend Tatverdächtige stellten sich bereits kurz darauf der 19-jährige Lustenauer Wohnungseigentümer und sein Bekannter, ein 25-jähriger unsteter Vorarlberger, heraus. Beide wurden in die Untersuchungshaft eingeliefert. Einen ersten Paukenschlag in dem Fall lieferte wenige Monate später der Lustenauer. Er bestätigte das Verbrechen, belastete jedoch als Haupttäter und Ausführenden der Tat seinen älteren Bekannten. Er selbst wurde „wegen fehlender Anhaltspunkte für eine sukzessive Mittäterschaft“ aus der U-Haft entlassen und somit zum Kronzeugen.

Der Hauptverdächtige selbst, der sich immer noch in Untersuchungshaft in Feldkirch befindet, schiebt die Tat seinerseits auf den jungen Lustenauer. Es steht also Aussage gegen Aussage. Was die Beamten des Landeskriminalamtes vor eine besonders schwierige Herausforderung stellen sollte.

<p class="caption">In dieser Wohnung geschah das Ver­brechen. <span class="copyright">Vn/hk</span></p>

In dieser Wohnung geschah das Ver­brechen. Vn/hk

DNA-Spuren am Tatort

Ein außergewöhnlich langer Ermittlungsmarathon war die Folge. Es ist zwar unbestritten, dass die zwei Verdächtigen unmittelbar an der Tat beteiligt waren. Denn von beiden sind genetische Fingerabdrücke, also DNA-Spuren, am Tatort sichergestellt worden. Doch wer war wirklich der Mörder von Janine G.?

Verzögerungen

Als Hauptverdächtiger gilt nach wie vor der inhaftierte, damals 25-jährige Vorarlberger. Und der nach wie vor nicht geständig ist. Verschiedene Hürden blockierten zunächst den Weg zu konkreten Ermittlungsergebnissen. Zunächst war ein langwieriger, komplexer Dienstweg des gerichtsmedizinischen Gutachtens an die Staatsanwaltschaft Feldkirch für erste Verzögerungen verantwortlich. Dann folgten umfangreiche Erhebungen zu den Social-Media-Aktivitäten der Tatbeteiligten, die einen Kontakt mit dem Mutterkonzern von WhatsApp in den USA erforderten. Und die bis dato andauerten.

<p class="caption">Rechtsanwalt German Bertsch, der den Hauptverdächtigen vertritt: "Grundsätzlich ist eine Untersuchungshaft nach zwei Jahren zwingend zu beenden." <span class="copyright">vn/gs</span></p>

Rechtsanwalt German Bertsch, der den Hauptverdächtigen vertritt: "Grundsätzlich ist eine Untersuchungshaft nach zwei Jahren zwingend zu beenden." vn/gs

Wie Rechtsanwalt German Bertsch, Verteidiger des Hauptverdächtigen, am Donnerstag den VN bestätigte, sind die Ermittlungen des Landeskriminalamtes nun – nach 22 Monaten Erhebungsarbeit – abgeschlossen. „Der Abschlussbericht geht Ende kommender Woche an die Staatsanwaltschaft, die dann wohl schon bald Anklage erheben wird“, so Bertsch, der das am Donnerstagvormittag in einem Gespräch mit dem Landeskriminalamt erfahren habe.

Enthaftungsantrag abgewiesen

Der Feldkircher Anwalt bestätigte auch, dass er für seinen Mandanten aufgrund der langen U-Haft einen Enthaftungsantrag gestellt habe. Alle zwei Monate ist eine Haftverhandlung gesetzlich vorgeschrieben. Der Antrag wurde jedoch wegen des dringenden Tatverdachts, der gegen seinen Mandanten bestehe, abgewiesen.

Der Hauptverdächtige befindet sich seit Anfang März 2022 in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. <span class="copyright">vol/schmidt</span>
Der Hauptverdächtige befindet sich seit Anfang März 2022 in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. vol/schmidt

Befristete U-Haft

Doch für die Justiz drängt die Zeit. Normalerweise darf die Untersuchungshaft für einen Tatverdächtigen nicht länger als sechs Monate währen. Anders beim Hauptverdächtigen im Mordfall Janine G. Denn in diesem Fall geht es um ein Verbrechen mit einer Strafandrohung von über fünf Jahren Gefängnis, womit eine U-Haft auf zwei Jahre verlängert werden kann.

Und doch wird das Zeitkorsett knapp, wie Bertsch bestätigt: „Grundsätzlich ist auch hier gesetzlich geregelt, dass eine Untersuchungshaft nach zwei Jahren zwingend zu beenden ist.“ Also müsste der Hauptverdächtige Anfang kommenden März enthaftet werden. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft erhebt bis Ende Februar eine Anklage. Allerdings gäbe es noch einen „Trick“ zur Verlängerung der U-Haft, wie vom Landesgericht Feldkirch zu erfahren war. Eine weitere Anklage gegen den Hauptverdächtigen wegen eines anderen Deliktes wäre hier eine Möglichkeit. Dem Vernehmen nach stünden diesbezüglich verschiedene Verwaltungsstrafen des Hauptverdächtigen im Raum.

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