Träumen mit der Pistole unter dem Kopfkissen

Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) kritisiert sorglose Aufbewahrung von privaten Waffen.
Schwarzach, Wien In Österreichs Haushalten ist die Anzahl der registrierungspflichtigen Waffen Jahr für Jahr auf aktuell 1,43 Millionen Stück gestiegen.
Registrierte Waffen in Vorarlberg
In Vorarlberg waren zum Stichtag 1. Jänner 2022 insgesamt 35.440 Schusswaffen registriert. In diesem Jahr waren es mit Stichtag 2. August 2023 bereits 39.859. Dies geht aus der Statistik des Österreichischen Zentralen Waffenregisters hervor.
Hauptmotiv für den privaten Waffenbesitz ist der Schutz des Zuhauses und der Familie, wie eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zeigt. Eigentlich sollten die Waffen sicher verwahrt werden, damit unbefugte Personen keinen Zugang bekommen. Die Praxis sieht allerdings häufig anders aus: Vier Prozent verwahren ihre Waffen sogar im Nachtkästchen bzw. im Schreibtisch und acht Prozent unter dem Kopfkissen bzw. unter dem Bett. KfV und VSÖ riefen am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz die Sorgfaltspflicht für Waffenbesitzer in Erinnerung.
Einbrecher kommen meist dann, wenn niemand zu Hause ist. Nach einem coronabedingten Rückgang sind die Anzeigen wegen Einbruchs in Wohnräumen in Österreich im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 wieder um 31 Prozent auf mehr als 6000 Anzeigen gestiegen.
Mögliche Beute für Einbrecher
Martin Pfanner vom KfV Vorarlberg warnt vor falschen Vorstellungen: „Jeder, der sein Zuhause mit Waffengewalt vor Einbrechern schützen möchte, sollte bedenken, dass Einbrecher erfahrungsgemäß dann zur Tat schreiten, wenn niemand zu Hause ist. Zugleich bedeutet das aber auch, dass die Waffen selbst zur Beute werden können. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere auch durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben.“

Wie die aktuelle KfV-Studie zeigt, gibt es in punkto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf. Waffentresore bzw. Waffenschränke nutzen mittlerweile zwar schon 57 Prozent aller Personen, die Waffen besitzen, und 49 Prozent haben die Angabe gemacht, dass sie generell einen Tresor nutzen (Mehrfachantworten waren möglich), manche setzten aber auch auf sehr unsichere Aufbewahrungsorte.
Neue Richtlinie
Robert Grabovszki, Generalsekretär vom Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ), bemängelt, dass die „sichere Verwahrung“ nur unzureichend gesetzlich definiert ist und beispielsweise keine bestimmten Widerstandsklassen für Waffenaufbewahrungs-Behältnisse vorgeschrieben sind. Widerstandsklassen geben Auskunft darüber, wie lange sicherheitsrelevante Bauteile Einbruchsversuchen standhalten können. „Aufgrund der schwammigen Vorgaben darf man sich nicht wundern, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff hält“, so der Experte. Der VSÖ hat daher in Abstimmung mit dem KfV eine neue Richtlinie erarbeitet, die Empfehlungen enthält, um das passende Wertschutzbehältnis zur Aufbewahrung von Waffen zu finden und auch gesetzeskonform zu nutzen. „In der neuen Richtlinie ist beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben sollten bzw. über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten, so Grabovszki.

Tipps zur sicheren Verwahrung
- Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
- Waffen dürfen daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen.
- Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen.
- Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen.
- Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole …) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden.
- Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie TRVE 10-4 in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder Verankerung aufweist.