Ex-Polizist verriet Glücksspiel-Razzien: So lautet das Urteil

VN / 13.11.2023 • 18:36 Uhr
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Angeklagte vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele. vn/gs


Gerichtsmarathon gegen 62-jährigen ehemaligen Ordnungshüter nach fünf Jahren beendet.

Feldkirch Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den ehemaligen Polizisten waren ellenlang. In etlichen Verhandlungsterminen musste sich der nunmehr 62-Jährige am Landesgericht seiner Verantwortung stellen. Fünf Jahre lang. Die Anschuldigungen gegen den Vorarlberger lauteten auf Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, Steuerhinterziehung, versuchte Begünstigung und Vorteilsannahmen.

Keine Zeit in Haft

Unter anderem waren illegale Abfragen von Leumundszeugnissen oder in einem anderen Fall unrechtmäßig erlangte Informationen über Gerichtsverfahren von Kosovaren, die ihm dafür 14.000 Euro bezahlten, im Spiel. Trotz drei Strafverfahren, die mit teilweise teilbedingt ausgesprochenen Verurteilungen zu Haftstrafen endeten, blieb dem Ex-Polizisten nach Berufungsverhandlungen am Oberlandesgericht Innsbruck das Gefängnis erspart.

Am Montag musste sich der 62-jährige am Landesgericht Feldkirch dem am schwerwiegendsten Anklagevorwurf stellen. So soll er als Polizeibeamter Betreibern von Glücksspiellokalen gegen Bezahlung geplante Razzien durch die Behörden verraten haben.

Verschwundene Automaten

Eine spezielle Sonderkommission (Soko) der Polizei setzte in diesen Lokalen immer wieder Kontrollen an. Vor Ort stellten die Beamten dann fest, dass die Glücksspielautomaten verschwunden waren. Als „Verräter“ geriet der Angeklagte ins Visier. Doch der 62-Jährige verneinte bei der Verhandlung, jemals irgendwelche diesbezügliche Informationen an die beiden mitangeklagten Lokalbetreiber weitergegeben zu haben, geschweige denn von ihnen dafür bezahlt worden zu sein.

Bedingte Freiheitsstrafen

Auch die Mitangeklagten bestritten dies. Einer von ihnen räumte gegenüber dem vorsitzenden Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, lediglich ein, den ihm „flüchtig bekannten“ Hauptbeschuldigten dereinst um eine Anfrage gebeten zu haben, ob gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Führerschein vorliege. „Ich dachte, dass man so etwas fragen darf“, meinte er.

Rechtsanwalt Bertram Grass, Anwalt des Erstangeklagten: "Keines der Urteile gegen meinen Mandanten endete schlussendlich mit der Verhängung einer unbedingten Haftstrafe." <span class="copyright">Grass</span>
Rechtsanwalt Bertram Grass, Anwalt des Erstangeklagten: "Keines der Urteile gegen meinen Mandanten endete schlussendlich mit der Verhängung einer unbedingten Haftstrafe." Grass

Am frühen Abend fällte der Geschworenensenat das Urteil: Der ehemalige Polizist wurde in fast allen Punkten der Anklage für schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass der Beschuldigte in mehreren Fällen geplante Razzien in Glücksspiellokalen preisgegeben hatte, mit Ausnahme von zwei dieser Anklagepunkte, in denen ein Freispruch gefällt wurde. Das Urteil lautete sechs Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf Bewährung. Sechs Monate bedingte Haft gab es auch für einen weiteren Mitangeklagten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.