Gericht: Statt 30 „nur“ 13 Faustschläge ins Gesicht

VN / 03.11.2023 • 15:30 Uhr
Die beiden Kontrahenten mussten sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Vorfalls verantworten. <span class="copyright">vn/gs</span>
Die beiden Kontrahenten mussten sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Vorfalls verantworten. vn/gs

Nach zahlreichen Spitalsbesuchen stand für zwei Raufbolde ein Termin vor Gericht an.  

Feldkirch Zu viel Alkohol und Provokationen waren die Ingredienzien, die zwischen zwei russisch sprechenden Männern zu einer folgenschweren Eskalation in Dornbirn führten. Eigentlicher Auslöser der Auseinandersetzung war der Hilferuf einer Frau an ihren Bruder. Sie war in einen Streit mit ihrem Freund geraten und fühlte sich offenbar von ihm bedroht.

Um seiner Schwester beizustehen, eilte der junge Mann sofort herbei und knöpfte sich ihren Partner vor. Zwischen den beiden Kontrahenten im Alter von 22 und 23 Jahren – sie waren reichlich betrunken – wurde zunächst verbal ausgeteilt.

Schlag auf Schlag

Doch dann ging es buchstäblich Schlag auf Schlag. Während der folgenden Prügelei soll der erwähnte Bruder seinem Gegner nicht weniger als 30 Faustschläge ins Gesicht verpasst haben, hieß es zunächst. Entsetzlich lädiert, suchte Letzterer anschließend gleich drei Krankenhäuser in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch auf.

Die Ambulanzblätter sprachen Bände. Schürfwunden, ein sich bildendes Hämatom am Auge („Feilchen“), Prellungen, eine Nasenbeinfraktur, aber auch gebrochene Backenknochen wurden darauf vermerkt.

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch versichert der Erstangeklagte allerdings, mitnichten 30 Fausthiebe verteilt zu haben. „Es waren nur 13“, behauptet er. Zudem seien die Knochenfrakturen im Gesicht des Opfers keinesfalls seinen Schlägen zuzuordnen. „Der ist nämlich am nächsten Tag gestürzt und mit dem Kopf gegen einen Grashügel gestoßen, daher kam das“, beteuert der Beschuldigte.

Messer im Spiel?

Sein damaliger Gegner und Zweitangeklagter im Prozess vermag diese Aussage nicht zu widerlegen, denn: „Ich selbst kann mich heute nicht mehr erinnern. Ich war betrunken und stand unter Schock“, wie er sagt. Auch nicht, dass er seinen Gegenpart während der Auseinandersetzung mit einem Messer bedroht haben soll. Da sich dieser Anklagepunkt schlussendlich nicht verifizieren ließ, entfiel die Anklage wegen gefährlicher Drohung.  

<p class="caption">Seine angebliche Bedrohung des Gegners mit einem Messer konnte dem Zweitbeschuldigten nicht nachgewiesen werden, also Freispruch in diesem Punkt. <span class="copyright">symbol/vn/hb</span></p>

Seine angebliche Bedrohung des Gegners mit einem Messer konnte dem Zweitbeschuldigten nicht nachgewiesen werden, also Freispruch in diesem Punkt. symbol/vn/hb

Teilbedingte Geldstrafe

Der Hauptbeschuldigte wird jedoch im Sinne der Anklage wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 480 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Nur versucht deshalb, weil die Frage nach der Ursache der Knochenbrüche offenbleibt.

Die Hälfte der Gesamtstrafe von 1920 Euro spricht Richterin Lisa Pfeifer auf Bewährung aus. Doch nicht, weil es „nur“ 13 statt 30 Schläge waren, sondern wegen der sonstigen Unbescholtenheit des Angeklagten. Dieser ersucht um drei Tage Bedenkzeit.