Nach dem Seilbahn-Unglück in Andelsbuch: So geht es jetzt weiter

Polizei und Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet.
Darum geht’s:
- Die Polizei untersucht das Seilbahn-Unglück in Andelsbuch.
- Ein Sachverständiger vermutet, dass eine Klemme nicht gehalten hat.
- Die Staatsanwaltschaft wartet auf den Abschlussbericht der Polizei.
Andelsbuch Die Sessellifte stehen still. Wenn man nach den Bergbahnen Andelsbuch googelt, heißt es nur „Dauerhaft geschlossen”. Rund einen Monat nach dem tragischen Unglück, in dessen Folge ein 65-Jähriger seinen Verletzungen erlag, hängt über der Doppelsesselbahn Niedere immer noch ein dunkler Schleier. Die Suche nach den Gründen und der Verantwortlichkeit läuft.
„Der Betriebsleiter und Auskunftspersonen wurden von der Polizeiinspektion Egg niederschriftlich einvernommen“, heißt es von der Polizei zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Voraussichtlich bis Ende September soll der Bericht der Polizeiinspektion Egg der Staatsanwaltschaft übersandt werden. Wie und warum sich der Sessel gelöst hat, sei noch Gegenstand der Untersuchungen, teilt die Polizei mit.
Erste Erkenntnisse
Der ORF berichtet, dass ein Sachverständiger der Seilbahnabteilung bereits erste Erkenntnisse gewinnen konnte. Demnach habe eine Klemme nicht gehalten. Durch den Einsatz über 50 Jahre hinweg sei das Tragseil dünner geworden. Der Sessel rutschte durch.

Zur Erinnerung: Das tragische Unglück ereignete sich am Freitag, 11. August, gegen 15 Uhr. Es war ein schöner Sommertag. Der 65-jährige Münchner war mit Begleitung gerade in der Sesselbahn auf dem Weg talwärts. Plötzlich löste sich im oberen Teil der Anlage der Sessel und rauschte bergab gegen die davor fahrenden Sessel. Darin saßen ebenfalls zwei deutsche Touristen.
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Durch den Aufprall rutschte der 65-Jährige unter dem Sicherheitsbügel durch. Eine Zeit lang konnte er sich noch festhalten, doch dann verließen ihn die Kräfte. Er stürzte etwa vier Meter tief auf eine steil abfallende Wiese, rutschte weiter über eine gut drei Meter hohe Böschung und blieb auf dem darunterliegenden Güterweg liegen. So berichtete es die Polizei. Mit dem Notarzthubschrauber kam er schwer verletzt ins Krankenhaus St. Gallen. Dort verstarb er am Montag, 28. August. Der Liftbetrieb wurde sofort nach dem Unglück eingestellt.

Brisant: Ab Oktober wäre die Bahn wohl ohnehin nicht mehr gefahren. Anfang August waren Diskussionen darüber öffentlich geworden. Die 1972 fertiggestellte Anlage war einfach in die Jahre gekommen. Es hätte einer aufwendigen Sanierung bedurft und für die hätten wohl mehrere Millionen Euro investiert werden müssen.
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Hätte die Tragödie verhindert werden können? Hätte der Betrieb schon früher eingestellt werden müssen? Welche Mängel waren bereits bekannt? Auch das ist Teil der Untersuchungen.
Seilbahngesetz von 2003
Während jedenfalls früher noch die Behörden für die Kontrollen der Seilbahnen verantwortlich waren, werden die seit Inkrafttreten des Seilbahngesetzes 2003 durch Privatpersonen und Einrichtungen vorgenommen. Dabei gilt es zu beachten: Alle fünf Jahre findet auf Kosten des Seilbahnunternehmens eine technische Überprüfung statt. Die wäre in Andelsbuch heuer zum Ende des Sommers fällig gewesen. Bestimmte Teile von Seilbahnen müssen vom Personal täglich kontrolliert werden. Darüber hinaus gibt es wöchentliche, monatliche und jährliche Prüfungen.

„Es ist Aufgabe der Seilbahnbehörde, den Seilbahnbetrieb bescheidmäßig einzustellen, wenn die begründete Annahme besteht, dass ein sicherer Betrieb – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gewährleistet ist“, teilt die Abteilung für Verkehrsrecht mit. Und die Seilbahnbehörde ist der Landeshauptmann. Grundlage für eine solche Maßnahme bilde immer eine entsprechende Beurteilung durch den beziehungsweise die Sachverständigen der betroffenen Fachbereiche.

„Die nähere Untersuchung der konkreten Umstände fällt in Anbetracht der Tatsache, dass bei dem gegenständlichen Seilbahn-Unglück eine Person schwer verletzt worden beziehungsweise in weiterer Folge diesen Verletzungen erlegen ist, weder in den Aufgabenbereich der Seilbahnbehörde noch in jenen der Verwaltungsstrafbehörde“, heißt es weiter. „Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Erhebungen beziehungsweise Überprüfungen durch die entsprechenden Bundespolizeidienststellen beziehungsweise Sachverständigen veranlasst hat, die für eine strafgerichtliche Beurteilung von Relevanz sind.“ Ob oder inwieweit eine Untersuchung durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gemäß Unfalluntersuchungsgesetz vorgenommen wird, ist in der Abteilung für Verkehrsrecht nicht bekannt.
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Fakt ist: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wartet auf den Abschlussbericht der Polizei. Erst dann kann entschieden werden, ob es eine Anklage geben muss oder der Fall erledigt ist.