Im Notfall wird evakuiert – der Hochwasser-Plan für Lustenau

Die Gemeinde am Rhein hat einen konkreten Plan entworfen, wie im Ernstfall gehandelt wird.
Lustenau Es regnet in Strömen, der Rhein steigt immer weiter an. Die Rheinvorländer sind bereits überflutet, dann drohen auch die äußeren Dämme zu brechen. Ein Szenario, das man sich kaum vorstellen möchte. Und doch könnte es Realität werden. Welche Wucht der Fluss entwickeln kann, hat sich erst in diesen Tagen wieder gezeigt. Also hat die Gemeinde Lustenau für genau diesen Fall einen Katastrophenschutzplan in der Schublade.
„Wir haben den Plan vor einigen Jahren mit der Südtiroler Firma Securplan in enger Abstimmung mit der Rheinregulierung entwickelt”, berichtet Lustenaus Bürgermeister Kurt Fischer. Den Lustenauern wurde der Plan bei Informationsveranstaltungen nahegebracht und darüber hinaus wurde er an jeden Haushalt verschickt. Doch damit nicht genug. „Anlässlich des großen Sicherheitstags Anfang Juli im Sportpark haben wir eine erweiterte Infobroschüre, ergänzt durch das Thema Blackout, herausgebracht”, erzählt Fischer.

Klarer Plan für den Notfall
Mit Simon Müller hat die Gemeinde zudem einen eigenen Katastrophenschutzbeauftragten. „Die Alarmierungsstufen sind, in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg und der Rheinbauleitung, vereinheitlicht”, erklärt der Bürgermeister. Bei einer Prognose von über 2500 Kubikmetern pro Sekunde werden Pflegeeinrichtungen sowie Kindergärten, Kinderbetreuungen und Schulen vorgewarnt. Genau das ist am Montagmorgen passiert. „Da konnte zum Glück gleich wieder Entwarnung gegeben werden, da die aktualisierten Prognosen niedriger waren und sich schließlich auch bestätigt haben.”

Der Notfallplan bei Rhein-Hochwasser sieht drei Stufen vor: Aufmerksamkeits-, Vorbereitungs- und Evakuierungsphase. Außerdem enthält die Broschüre Hintergrundinformationen, einen Vorsorgeratgeber und detaillierte Infos, was im Extremfall zu tun ist.
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Ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton der Feuerwehrsirene signalisiert die akute Gefahr: „Bei Hochwasser wird eine Evakuierung
bekannt gegeben – und hat unmittelbar zu erfolgen”, heißt es in der Broschüre. Die Gemeindeeinsatzleitung teilt die zu räumenden Zonen und die Fluchtrichtung mit.