Im Spital ausgerastet: „Er stürmte wie Rambo durch die Gänge“

VN / 24.08.2023 • 11:45 Uhr
Der Angeklagte vor Richterin Silke Sandholzer und seinem Verteidiger Florin Reiterer. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Angeklagte vor Richterin Silke Sandholzer und seinem Verteidiger Florin Reiterer. vn/gs

Bewaffneter versetzte LKH Bludenz in Angst und Schrecken. Nun wurde der 25-jährige verurteilt.

Feldkirch 8. Mai 2023: Im Landeskrankenhaus Bludenz herrscht der Ausnahmezustand. Ärzte und Personal bringen sich in Sicherheit. Die Polizei riegelt die Klinik ab, während das Sondereinsatzkommando Cobra durch die Räume stürmt. Fieberhaft fahnden die Beamten nach einem Patienten, der kurz zuvor eine wahnwitzige Aktion geliefert hat.

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Es handelt sich um einen 25-jährigen gebürtigen Salzburger. Der Mann hatte sich freiwillig in ärztliche Behandlung ins Spital begeben. Wegen „epileptischer Anfälle“, wie er angab. Als die Ärzte ein neurologisches Problem vermuten, wollen sie den Patienten ins Landeskrankenhaus Rankweil überstellen. Doch das lehnt der 25-Jährige nicht nur strikt ab, sondern reagiert auf geradezu verrückte Weise: Er verlangt nach seinem Rucksack und zieht eine CO₂-Pistole und einen Teleskopschlagstock daraus hervor.

In jedem seiner Hände eine der Waffen haltend, droht er den Ärzten und dem Pflegepersonal: „Wir können das Problem auch anders lösen!“ Einem Oberarzt schlägt er laut Aussage einer Zeugin mit der Faust aufs Schienbein.

Verbarrikadiert

Dann sperrt er sich in ein Patientenzimmer ein und verbarrikadiert es. Seinen Drohungen lässt der 25-Jährige wütenden Vandalismus folgen. Er zerstört die Halterung eines Netzteils an einem Infusionsgerät, zerreißt Kabel und zerstört Leuchten. Aus der CO₂-Pistole feuert der Mann einen Schuss ab. Dann verlässt er den Raum fluchtartig durch das Fenster, kehrt aber wieder ins Krankenhaus zurück.

Waffengurt über dem Hemd

„Er stürmte wie Rambo durch die Gänge“, schildert später Staatsanwältin Karin Dragosits bei der Verhandlung am Landesgericht das Geschehene. Über sein OP-Hemd hängt der ausrastende Patient einen Waffengurt. Dann verlässt er die Klinik wieder und flüchtet in ein Waldstück. Die Cobra ist ihm dicht auf den Fersen.

Nach seiner Verteilung ersuchte der 25-Jährige um drei Tage Bedenkzeit.<span class="copyright"> vn/gs</span>
Nach seiner Verteilung ersuchte der 25-Jährige um drei Tage Bedenkzeit. vn/gs

Im Wald ruft er einen Freund an und sagt ihm: „Ich bin komplett ausgeflippt, jetzt sucht mich die Cobra.“ Neben der Sondereinheit nehmen ihn acht Polizeistreifen und Diensthunde in die Zange. Der Mann will sich ergeben unter der Bedingung, dass keine Waffen auf ihn gerichtet werden, ansonsten werde er das Feuer eröffnen. Schließlich wird er festgenommen. Bei der späteren Durchsuchung seiner Wohnung werden Unmengen von Waffen gefunden.

Aussage verweigert

Bei der Verhandlung am Landesgericht wird der 25-Jährige mit der auffallenden Optik eines IS-Kämpfers aus der U-Haft vorgeführt. „Ich verweigere die Aussage“ macht der Angeklagte ein Rätsel aus seinem damaligen Motiv. Verteidiger Rechtsanwalt Florin Reiterer jedoch erklärt, dass sich sein Mandant damals in einer Psychose befunden habe, stellt den Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten und plädiert auf Freispruch seines Mandanten von den ihm vorgeworfenen Strafanträgen.

Richterin Silke Sandholzer lehnt den Antrag ab. Begründung: „Der Angeklagte hat damals zielgerichtet und orientiert gehandelt. Der Anstaltsarzt stellte keine Psychose bei ihm fest und es existieren auch keine Unterlagen etwaiger psychiatrischer Behandlungen über ihn.“

Der 25-Jährige wird im Sinne der Anklagevorwürfe (unter anderem Nötigung, schwere Drohung, Körperverletzung und Vergehen nach dem Waffengesetz) zu einer teilbedingten Haftstrafe in der Dauer von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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