Arbeiterkammer will Zusatzpensionen für alle Dienstnehmer

Auch Beschäftigte in der Privatwirtschaft sollen diese Möglichkeit bekommen.
Feldkirch Die Idee kam schon einmal auf den Tisch, nämlich im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Abfertigungssystems. Im gleichen Zug forderte die Arbeiterkammer Vorarlberg eine Zusatzpension für alle Arbeitnehmer. Der Vorschlag scheiterte laut AK an ideologischen Bedenken der SPÖ. Heute, 25 Jahre später, sieht Präsident Bernhard Heinzle die Zeit gekommen: „Auch in der SPÖ dürfte die Erkenntnis gereift sein, dass sich die Arbeitnehmer eine Zusatzpension verdient haben.“ Vor allem der Altersarmut könnte damit wirkungsvoll begegnet werden. Er sieht in der Zusatzpension aber auch ein attraktives Modell der Mitarbeiterbindung, zumal viele Betriebe einen eklatanten Fachkräftemangel beklagen.

Aktuell kommt nur rund ein Viertel der Arbeitnehmer in den Genuss einer außerhalb des staatlichen Pensionssystems finanzierten Zusatzpension, vornehmlich im öffentlichen Dienst. „Die Mitgliedschaft bei einer überbetrieblichen oder betrieblichen Pensionskasse in der Privatwirtschaft stellt immer noch eine Ausnahme dar“, kritisiert Bernhard Heinzle. Er verlangt deshalb eine gesetzliche Verpflichtung, wonach für jeden Arbeitnehmer 0,5 Prozent des Bruttolohns in einer der fünf heimischen, überbetrieblichen Pensionskassen einbezahlt werden müssen. „Dieser Mindestbeitrag kann freiwillig höher sein“, fügt er an. Die Dienstnehmer wiederum sollten zusätzliche Beiträge bis zum doppelten des Dienstgeberanteils steuerschonend einzahlen können. Noch ist der Zugang zu dieser zweiten Säule der Altersversorgung aber an den Beitritt des Unternehmens zu einer überbetrieblichen Pensionskasse gebunden.

Gegen reine Aktienpensionen
Bernhard Heinzle räumt ein, dass eine kapitalgedeckte Zusatzpension mit einem gewissen Risiko behaftet sei, verweist jedoch auf positive Daten der bestehenden Pensionskassen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Allerdings müsse der Gesetzgeber klare Vorgaben machen, damit möglichst viele Beiträge in die Veranlagung und nicht in die Verwaltungsstrukturen der Pensionskassen fließen. Ein kategorisches Nein kommt zu den von Neos und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm vorgeschlagenen reinen Aktienpensionen. „Das Risiko wäre viel zu hoch“, kontert Heinzle und ergänzt: „Ein Produkt für die Altersversorgung soll mehr auf Sicherheit als kurzfristigen Profit ausgerichtet sein.“
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Mit einer an die Erwerbstätigkeit gebundenen, beitragsorientierten Zusatzpension kann seiner Ansicht nach zudem der fatalen Entwicklung Einhalt geboten werden, die sich aufgrund der überdurchschnittlichen Erhöhungen der Richtsätze zur Ausgleichszulage ergeben hat. Diese Sozialleistung wird an Menschen ausbezahlt, die mit ihrer Pension unter einem gewissen Grenzwert liegen. Das führt dazu, dass etwa eine Vollzeit beschäftigte Person mit einem Einkommen von brutto 1800 Euro und 40 Versicherungsjahren eine nur geringfügig höhere Pension erhält als jemand, der 20 Jahre lang Teilzeit mit einem Einkommen von monatlich 600 Euro gearbeitet hat.
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So wichtig die Sozialhilfe sei, dürfe sie nicht dazu führen, dass die Differenz zu den durch langjährige Erwerbsarbeit erworbenen Pensionsansprüchen immer geringer werde. Heinzle: „Wer ein Leben lang arbeitet und Beiträge zahlt, darf in der Pension nicht der Dumme sein.“
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Eine Ausgleichszulage erhalten Personen, deren Pension unter 1110 Euro (für Einzelpersonen) oder unter 1751 Euro (für Paare) liegt. Sie erhalten die Differenz zwischen ihrer Pension bis zu den Grenzwerten in Form einer Ausgleichszulage über die Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt. Seit wenigen Jahren gibt es noch einen Bonus dazu. Derzeit beziehen knapp 190.000 Personen eine Ausgleichszulage, den größten Anteil haben die Bauern mit 17,5 Prozent. Der Staat wendet pro Jahr rund eine Milliarde Euro für Ausgleichszulagen auf.