Fast 27 Millionen Euro geblecht: Welche Verkehrsstrafen zugenommen haben

VN / 04.08.2023 • 16:00 Uhr
Unter anderem wird ein Schwerpunkt auf Drogenkontrollen gesetzt. <span class="copyright">VN/Steurer</span>
Unter anderem wird ein Schwerpunkt auf Drogenkontrollen gesetzt. VN/Steurer

Raser, Drängler, Falschparker und Co bescherten den öffentlichen Kassen im vergangenen Jahr eine Rekordsumme.

Bregenz, Feldkirch Geblitzt, kein Parkticket gelöst, betrunken gefahren oder ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert: Verkehrssünder haben im vergangenen Jahr die öffentlichen Kassen wieder ordentlich klingeln lassen und den Mitarbeitern der Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften einiges an Arbeit beschert. So mussten diese rund 280.000 Briefe mit sogenannten Anonymverfügungen verschicken. Zudem wickelten sie etwa 80.000 Strafverfahren ab. Wie aus dem Rechenschaftsbericht des Landes hervorgeht, bezahlten die Verkehrssünder dafür eine rekordverdächtige Summe von insgesamt fast 26,7 Millionen Euro – und damit acht Millionen mehr als noch im Jahr 2021.

Am häufigsten haben es die BH-Mitarbeiter unter anderem mit Blitzerstrafen zu tun.<span class="copyright"> Symbolbild/Mayer</span>
Am häufigsten haben es die BH-Mitarbeiter unter anderem mit Blitzerstrafen zu tun. Symbolbild/Mayer

Für die BH-Mitarbeiter galt es, vor allem im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich mehr Verfahren abzuwickeln. „Dies erklärt sich unter anderem damit, dass vermehrt an Autobahnbaustellen sowie die 100 Stundenkilometer-Geschwindigkeitsverordnung nach Tunneln kontrolliert wird“, erklärt Herbert Vith, Leiter der Abteilung Polizei der BH Feldkirch, auf VN-Anfrage. Kontrolliert wurde demnach vor allem auch bei den Baustellen im Bereich der A14-Dauerbaustellen bei Dornbirn und Bludenz. Auch auf die Umwelt wird verstärkt geachtet. Geht es bei der 100er-Beschränkung doch um das Immissionsschutzgesetz. Allgemein habe die Kontrolldichte auf Vorarlbergs Straßen hingegen nicht zugenommen.

Bilanz der Bezirkshauptmannschaften 2022

Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen):

Anonymverfahren: 283.678; Einnahmen in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro

Strafverfahren: 64.471; Einnahmen in Höhe von rund 9,8 Millionen Euro

Verstöße nach dem Kraftfahrgesetz:

Anonymverfahren: 1060; Einnahmen in Höhe von rund 56.000 Euro

Strafverfahren: 12.228; Einnahmen in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro

Verstöße nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz:

Anonymverfahren: keine

Strafverfahren: 658; Einnahmen in Höhe von rund 83.000 Euro

Verstöße nach dem Führerscheingesetz:

Anonymverfahren: keine

Strafverfahren: 3206; Einnahmen in Höhe von rund 110.000 Euro

Die starke Zunahme an Strafgeldern im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 sei laut Vith einerseits darauf zurückzuführen, dass mehr Strafbescheide wegen Mautprellerei ausgestellt werden mussten und andererseits mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch höhere Sanktionen vorgesehen sind. Sprich, dass Verkehrssünder für manche Verstöße tiefer in die Tasche greifen müssen. Aufgrund der höheren Sanktionen würden momentan auch wesentlich mehr Einsprüche beziehungsweise Beschwerden eingebracht.

Fast 27 Millionen Euro geblecht: Welche Verkehrsstrafen zugenommen haben

Am häufigsten haben es die BH-Mitarbeiter nach wie vor mit Geschwindigkeitsübertretungen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes sowie Parkvergehen zu tun. Neben Mautprellerei werde in den vergangenen Jahren aber auch ein deutlicher Anstieg von Strafbescheiden bezüglich Rote-Ampel-Überwachung verzeichnet, heißt es weiter. Auch ist der Schwerpunkt der Polizei auf Drogenkontrollen spürbar. Grundsätzlich sei die Zahlungsmoral der erwischten Fahrer hoch. Lediglich in sechs Prozent der Fälle sei es nötig, eine Mahnung zu verschicken, berichtet Vith.

Wo das Geld hinfließt

Jedenfalls haben die Verkehrssünder die Kassen wieder klingeln lassen. Die Einnahmen durch Strafverfahren werden aufgrund der Strafwidmung des jeweiligen sogenannten Materiengesetzes zugeteilt, wie der Abteilungsleiter der BH Feldkirch erläutert. So fließen Strafgelder nach der StVO dem jeweiligen Straßenerhalter zu. Also Bund, Land oder Gemeinden. Strafgelder aus dem Kraftfahrgesetz und dem Gefahrengutbeförderungsgesetz fließen der Sozialhilfe zu und aus dem Führerscheingesetz dem Land als zuständige Vollzugsbehörde erster Instanz.

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