Wem gehört Vorarlberg: Die Böden der heiligen Mutter Kirche

Die Kirche zählt zu den bedeutendsten Baugrundeigentümern im Land.
Feldkirch Knapp 700.000 Quadratmeter Wohnbauflächen stehen der Kirche in Vorarlberg zur Verfügung, orientiert man sich an der Studie “Wem gehört Vorarlberg” der Arbeiterkammer. Davon seien nur 182.865 Quadratmeter bebaute Grundstücke, die Luft nach oben also weit. Doch ganz so einfach ist es nicht.
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Denn es beginnt bereits bei der Frage, was die Kirche ist. Konzentriert man sich hier rein auf die römisch-katholische Kirche, umfasst dies die Diözese Feldkirch mit insgesamt 124 Pfarren. Hinzu kommen mehrere Klostergemeinschaften, die der Diözese nicht unterstellt sind und die Kirchgründe anderer Glaubensgemeinschaften wie etwa die protestantischen Kirchen.

Bleibt man bei der Diözese Feldkirch und der ihr unterstellten Pfarren, trifft man auf inzwischen vertraute Herausforderungen: Nicht jedes unbebaute Wohnbaugrundstück ist leer, da früher Bauparzellen aus den ihnen umfassenden Grundstücken herausgetrennt wurden. “Natürlich kann man das verdichten”, räumt Finanzkammerdirektor Andreas Weber der Diözese ein. “Aber es dürfte nicht immer im Sinne der Allgemeinheit sein, wenn wir die Kirchen zubauen.”

Dennoch, gerade traditionsreiche alte Pfarren verfügen oft über weitläufigen Grundbesitz. Die Ursache dafür liegt im Pfründesystem: Früher musste eine Gemeinde dafür sorgen, dass sich Pfarrer, Diakone und Messmer selbst versorgen konnten. Die der Pfarre überlassenen Ackerflächen und Forste erlaubten dies, der Pfarrer erwirtschaftete auf den Pfründen sein Einkommen. Diese gingen so in den Besitz der Pfarren über, eben darum haben junge Pfarren wie etwa Dornbirn Rohrbach meist kein Grundeigentum. Hinzu kommt die ein oder andere Erbschaft oder Schenkung. Diese sind oft mit der Bedingung verknüpft, diese Schenkungen für die Sanierung der Ortskirche zu nutzen, betont Weber. So etwa jüngst in Feldkirch Altenstadt.
Ein Beispiel für ein Kirchengrund mit Baurecht:
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Weber vermutet, dass über alle Pfarren hinweg an die 150 bis 200 Grundstücke tatsächlich bebaubar wären. Hier verfolgt die Diözese eine klare Ausrichtung hin zu Baurechtsvergaben. “Wir sagen als Kirche, wir denken in Generationen und wollen diese Liegenschaften so gut es geht bewirtschaften”, betont der Finanzkammerdirektor. Das Baurecht wird einem Bauträger über Jahrzehnte vergeben, über den Baurechtszins lasse sich dafür etwa die Sekretärin finanzieren, sieht Weber hier eine Fortführung der Pfründe-Logik. “Damit können wir einerseits die Wohnungsnot lindern, andererseits bleibt der Grund künftigen Generationen der Pfarre erhalten”, betont er die Vorteile. “Hier geht es auch um Zukunftssicherheit und Generationengerechtigkeit.”
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Über solche Baurechtsvergaben wechseln jährlich an die fünf bis zehn Grundstücke zeitlich befristet den Besitzer. Die Diözese kauft manchen Pfarren ebenfalls Baugrund ab, um so etwa die Finanzierung von Sanierungen zu ermöglichen. “Inzwischen versorgt ja die Diözese die Pfarrer, übernimmt auch die Pensionszahlungen”, erinnert Weber. Somit übernimmt nun der Bischof jene Aufgaben, für die die Pfründe ursprünglich gedacht waren. Diese werden ebenfalls über Baurechte zur Finanzierung dieser Aufgabe herangezogen. Über solche Ankäufe und Schenkungen ist die Diözese derzeit im Besitz von 19 Baugründen.