Von Enteignung bis Rechtssicherheit: Feldkirch stellt Agrar-Causa zur Diskussion

Klärung der Agrar-Causa könnte landesweit Auswirkungen haben. Stadt fordert Erlöse ein und strebt Rückabwicklung von Grundstückstransaktionen an.
Feldkirch Am gestrigen Dienstagabend fasste die Feldkircher Stadtvertretung einen historischen Beschluss von großer Tragweite. Einstimmig sprachen sich die Mandatare dafür aus, sich bezüglich der Agrar-Causa an das Land zu wenden. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der im Jahr 1960 vorgenommenen Grundaufteilungen zwischen der Stadt Feldkirch und den Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters endgültig zu klären.
Dieser Beschluss könnte landesweit von Bedeutung sein: Feldkirch ist nicht die einzige Kommune, in der Agrargemeinschaften große Flächen besitzen und daraus beträchtliche Erlöse erzielen. In einer vor der Sitzung abgehaltenen Pressekonferenz betonten die Vertreter der Fraktionen, dass es bei der Angelegenheit nicht nur um einzelne Holzlose der Agrarmitglieder gehe, sondern um die Herstellung der Rechtssicherheit und die Frage, wem die Erlöse der Agrargemeinschaften zustehen, wenn beispielsweise Kies abgebaut oder Grundstücke verpachtet werden.
Der Antrag, der insbesondere die Agrargemeinschaft Altenstadt betrifft, birgt erhebliche Konsequenzen. Die Stadt Feldkirch fordert nicht nur sämtliche Erlöse aus der Verwertung der agrargemeinschaftlichen Grundstücke seit dem Jahr 1960 sowie den Überling aus der agrar- und forstwirtschaftlichen Nutzung, sondern strebt auch die Rückabwicklung mehrerer Grundstückstransaktionen an.

Eine der Transaktionen betrifft eine Zahlung von 1,56 Millionen Euro, die die Stadt Feldkirch in den frühen 2010er-Jahren an die Agrargemeinschaft Altenstadt geleistet hatte, um Platz 4 im Waldstadion errichten zu können. Dieser Betrag war eine Wertausgleichszahlung, da das getauschte Grundstück in Göfis einen geringeren Wert aufwies als jenes in Gisingen. Die Stadt fordert zudem das getauschte Grundstück mit einer Fläche von rund 52.000 Quadratmetern zurück.
Des Weiteren strebt die Stadt Feldkirch die Rückerstattung von 350.000 Euro an, die sie als Anzahlung für die Nutzung eines Grundstücks in der Nofler Au für den Bau eines Grundwasserbrunnens geleistet hat. Auch hier erfolgte ein Grundstückstausch. Die Agrargemeinschaft Altenstadt müsse laut Stadt ein Grundstück mit einer Fläche von 8.850 Quadratmetern zurückgeben. Der sogenannte Wasserdeal, der die Stadt Feldkirch insgesamt 5,2 Millionen Euro gekostet hätte, gilt als Auslöser für die aktuellen Agrar-Diskussionen in Feldkirch. Weitere Grundstücke, die von der Stadt zurückgefordert werden, wurden einst mit der Agrargemeinschaft Altenstadt für die Einräumung von Dienstbarkeiten beim Illspitz-Kraftwerk getauscht.
Die restlichen Flächen der Agrargemeinschaft Altenstadt, die insgesamt über 1323 Hektar umfassen, sollen weiterhin deren atypisches Eigentum bleiben. Dennoch sollen die Erlöse aus der Verwertung dieser Grundstücke nach Ansicht der Stadt der Allgemeinheit zugutekommen. Der Antrag besagt, dass die Agrargemeinschaft „über die aus der Verwertung der Grundstücke erzielten Erlöse Rechnung zu legen und die erst aufgrund der Rechnungslegung bezifferbaren Erlöse an die Stadt Feldkirch herauszugeben haben.“
Das Feststellungsverfahren basiert auf einem Gutachten des emeritierten Universitätsprofessors und ehemaligen Richters des Verfassungsgerichtshofs, Siegbert Morscher, der in Bludenz geboren wurde. Morscher erstellte bereits Ende der 1970er-Jahre ein Gutachten für die Stadt Feldkirch, das sich ebenfalls mit der Agrargemeinschaft Altenstadt befasste. Die Expertise führte schließlich zu einer Beschwerde, aufgrund derer im Jahr 1982 die Grundübertragungen an die Agrargemeinschaften zum ersten Mal als verfassungswidrig erklärt wurden. Allerdings hatte diese Entscheidung praktisch kaum Konsequenzen.
Sollte die Agrarbehörde zugunsten der Stadt entscheiden und diese Entscheidung vom Höchstgericht bestätigt werden, könnte dies Auswirkungen auf sämtliche Gemeindeguts-Agrargemeinschaften in Vorarlberg haben.
Robert Ess, Vorsitzender der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt mit 1300 Mitgliedern, hat bereits mehrfach seine Ablehnung gegenüber dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht und sie als „Enteignung“ bezeichnet. Er plant, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren. Die Agrargemeinschaften Tisis und Tosters, die in geringerem Maße von diesem Verfahren betroffen sind, befürworten eine rechtliche Klärung.
Das sagen die politischen Vertreter zur Agrar-Causa:
„Unsere Fraktion unterstützt die Einleitung des Feststellungsverfahrens. Es geht um die Herstellung der Rechtssicherheit. Es geht nicht darum, den Agrarbürgern etwas wegzunehmen.“
Benedikt König (ÖVP)
„Es führt kein Weg an diesem Feststellungsverfahren vorbei. Da sind sich alle Experten im Land einig. Qualität vor Tempo war uns in dieser Sache immer wichtig.“
Andrea Kerbleder, Stadtvertreterin und LAbg. der FPÖ
Clemens Rauch, Stadtrat der Grünen, äußerte sich optimistisch über den historischen Schritt der Stadt Feldkirch: „Wir haben gute Argumente in der Hand und ich bin schon gespannt, wie die Agrarbehörde entscheidet.“
Clemens Rauch (Grüne)
„Der Start war ein wenig holprig und es hat eine Weile gedauert. Dass jetzt alle Fraktionen die Sache unterstützen, freut mich. Danke an die Arbeitsgruppe.“
Eva-Maria Hämmerle (Neos)
„Mit dem heutigen Beschluss wird nun endlich ein großer Schritt in Richtung Gerechtigkeit wahr, auf den wir als SPÖ, maßgeblich Brigitte Baschny, jahrelang hingearbeitet haben.“
Karl Selig (SPÖ)
„Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Agrargemeinschaften auch viel Gutes tun. Ich bin aber dafür, dass das Verfahren eingeleitet wird.“
Christoph Alton (WIR)