Eine Verkehrskontrolle der besonderen Art

Bei der Aktion in Dornbirn wurden Autofahrer auf den Überholabstand aufmerksam gemacht.
Von Elisabeth Achammer
DORNBIRN Mit dem Fahrrad fährt Klaus Eder die Eisengasse auf und ab. Hinter ihm die Autos. Weil die beiden Räder stören, überholen die meisten. Mit einem Daumen nach unten oder Daumen nach oben gibt die Polizistin am Straßenrand ihrem Kollegen Bescheid. Der winkt die Lenker und Lenkerinnen dann auf den Vorplatz der Landesberufssschule 1.

Dort wartet schon der 17-jährige Schüler Johannes Bickel – ausgestattet mit Maßband und einer 1,5 Meter langen Gummischnur. “Sie haben leider den gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen des Fahrradfahrers nicht eingehalten und bekommen deshalb das Maßband von mir. Beim nächsten Mal bitte besser aufpassen”, klärt er auf. Der Autofahrer zeigt sich verständnisvoll und schmunzelt: “Besser als eine Strafe.”


Auch wenn der eine oder andere sich an der Nase nehmen musste, fiel die Aktion keineswegs negativ auf. Die Polizistin freute sich: “Ich habe nicht genau mitgezählt, aber es waren auf jeden Fall mehr rücksichtsvolle Autofahrer und Autofahrerinnen dabei.” Landesrat Daniel Zadra wollte mit der Aktion vor allem über die neue Gesetzeslage informieren und ein Bewusstsein schaffen.
Radfahrer aufgepasst: Das ist neu
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit KfV hat insgesamt 1369 Überholvorgänge von Radfahrern mit einem “Open Bike Sensor” gemessen. Die Messungen zeigten, dass im Ortsgebiet bei zwei von drei Überholvorgängen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet war. Jeder fünfte hielt nicht einmal einen Meter Abstand. “Der niedrigste Wert lag bei unfassbaren sechs Zentimetern.”, erzählt Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Diese Zahlen würden deutlich zeigen, dass es mehr Verständnis im Straßenverkehr braucht.

Mit einer Infokampagne des Landes soll das richtige Verhalten veranschaulicht werden. Ebenfalls Teil der Kampagne sind zwei neue Regelungen der StVO- Novelle. Demnach ist das Fahren von Begleitpersonen neben Kindern unter zwölf Jahren gestattet. In 30er-Zonen dürfen alle Radfahrerinnen und Radfahrer, egal ob Kind oder nicht, nebeneinanderfahren. “Das ermöglicht ein sicheres und geschütztes Radfahren für alle”, so Zadra.