Femizid in Bludenz: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

VN / 27.06.2023 • 15:38 Uhr
Femizid in Bludenz: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Über 60 Menschen waren zum Gerichtsprozess nach Feldkirch gekommen. VN/Plesch

37-Jähriger hatte im August 2022 seine Frau erstochen.

Feldkirch Die Schilderungen des Gerichtsmediziners ließen es im Saal ruhig werden. Mehrere Dutzend Mal hatte ein heute 37-Jähriger im August 2022 auf seine Ehefrau ( 32) eingestochen. Ihr kompletter Oberkörper – vor allem die linke Seite – war mit Stichen übersät. Sogar am Kopf und im Halsbereich gab es mehrere Schnitte. Blutüberströmt ließ der Mann seine Frau in der Bludenzer Zitronensiedlung zurück. Am Dienstag wurde vor dem Landesgericht Feldkirch über den Fall entschieden.

Für die Geschworenen war die Sache nach einer kurzen Beratung klar. Mit acht zu null Stimmen entschieden sie auf Mord. Die Richterin Sabrina Tagwercher verhängte schließlich die Höchststrafe: lebenslängliche Haft. Dafür sprachen gleich mehrere Gründe.

Im Eingangsbereich des Wohnblocks ereignete sich die Tat. <span class="copyright">Mayer</span><br><p class="caption">
Im Eingangsbereich des Wohnblocks ereignete sich die Tat. Mayer

Der Angeklagte, ein in Feldkirch geborener Türke, und das Opfer, eine Rumänin, hatten sich 2012 kennengelernt. Sie war Tänzerin in einer Bar in Schruns, er arbeitete als Taxifahrer. Die beiden hatten drei gemeinsame Töchter, 2021 folgte die Hochzeit.

Beziehung von Streitigkeiten bestimmt

In der Beziehung kam es allerdings immer wieder zu Streit. Hauptsächlich wegen des Alkohol- und Drogenproblems des Beschuldigten, wie er selbst angab. Der 37-Jährige ist gleich elfmal vorbestraft, seit 2015 in mehreren Fällen gegen seine Frau. Viermal musste ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Unter anderem wegen Körperverletzung und schwerer Drohung.

Im November 2021 war er deshalb zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Seine Frau reichte die Scheidung ein, zog diese im März aber wieder zurück. Offenbar hatte sie noch die Hoffnung, ihr Mann würde sich ändern. Zudem wollte sie den drei Töchtern eine Familie schenken. Doch daraus wurde nichts.

Der Angeklagte wurde zwar im Anfang Juli 2022 vorzeitig aus der Haft entlassen, doch bereits drei Wochen später gab es die nächsten Vorwürfe gegen ihn. Nachdem ein Freund von ihm erzählt hatte, eine Affäre mit seiner Frau gehabt zu haben, bedrohte er ihn und wurde erneut zu neun Monaten Haft verurteilt.

Die Trauernden hatten am Tatort in Bludenz vergangenen August Kerzen und Blumen niedergelegt. <span class="copyright">VN/Böcken</span><p class="caption">
Die Trauernden hatten am Tatort in Bludenz vergangenen August Kerzen und Blumen niedergelegt. VN/Böcken

Bevor er diese aber antreten musste, lebte er bei seinen Eltern in Bludenz. Seine Frau wohnte mit den drei Töchtern im Tränkeweg, einen guten Kilometer entfernt. Am 30. August 2022, einem Dienstag, kam es dann zu dem schrecklichen Femizid.

Der Ablauf am Tattag

Laut Täter spielte sich der Tag folgendermaßen ab: Seine Frau hatte am Morgen gefragt, ob er auf die jüngste Tochter, damals drei Jahre alt, aufpassen und sie bei ihm übernachten könne. Gegen 14 Uhr holte er sie an der Wohnung in der Zitronensiedlung ab. Wie gewohnt fand die Übergabe an der Treppe statt.

Mit einem Kinderwagen schob er seine Tochter in die elterliche Wohnung. Später besuchte er einen Freund und trank vier große Bier. Als der Freund keine Zeit mehr hatte, ging er mit seiner Tochter zurück nach Hause.

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Die Kleine begann zu quengeln und wollte zurück zu ihrer Mutter. Der 37-Jährige rief sie an und erreichte sie nicht. Auf eine Nachricht bekam er die Info, dass sie erst später wieder zu Hause sei und sich melden würde. Wut stieg in ihm auf. Er war sich sicher: Sie war bei einem anderen Mann.

Für das Abendessen bereitete er seiner Tochter einen Toast zu. In der Küche holte er schließlich ein etwa 28 Zentimeter langes Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge aus einer Schublade. Die spätere Tatwaffe steckte er sich am Rücken in den Hosenbund.

Auch ein Bild des Opfers stand am Tatort. <span class="copyright">Mayer</span>
Auch ein Bild des Opfers stand am Tatort. Mayer

Um etwa 20.15 Uhr meldete sich seine Frau, dass sie nun daheim sei. Also machte er sich mit der Tochter auf den Weg zu ihr. Wie üblich rief er an, als er dort war, und die Frau kam zur Treppe herunter. Den Kinderwagen hatte er etwas beiseitegestellt, damit seine Tochter das Folgende nicht mit ansehen musste.

Über 30 Mal zugestochen

Ohne ein weiteres Wort ging er auf seine Frau los – und ließ nicht mehr von ihr ab. “Es gab gleich mehrere Todesursachen”, führte der Gerichtsmediziner aus. Mindestens 30 Mal hatte der Täter zugestochen. Zudem habe es Anzeichen gegeben, dass er die am Boden liegende Frau auch noch getreten habe. Jede Hilfe kam für sie zu spät.

Als er Nachbarn wahrnahm, die aufmerksam geworden waren, wurde er sich seiner Tat bewusst und ging etwa 100 Meter vom Tatort weg, zündete sich eine Zigarette an und rief die Polizei an. “Ich habe etwas Schlimmes gemacht”, sagte er damals.

Vor Gericht gab er an, dass er seine Frau nicht töten, sondern nur verletzten wollte, um sie “aufzuwecken”. Ihr Lebensstil gefiel ihm nicht. Diese Version glaubten ihm die Geschworenen aber nicht. Zudem habe er bereits vorher davon gesprochen, seine Frau abzustechen. Letztlich musste seine Frau sterben, “weil sie mir fremdgegangen ist”.

Dass dem Bruder der Toten 5000 Euro und den drei Kindern je 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld zugesprochen wurden, dürfte ein schwacher Trost sein. Denn die drei Mädchen müssen nun ohne ihre Eltern aufwachsen.

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