Prozess nach Brandinferno im Kunert-Areal: So lauten die Urteile

VN / 23.05.2023 • 17:51 Uhr
Die beiden Angeklagten (r.) am Dienstag vor dem Schöffensenat in Feldkirch. <span class="copyright">vn/gs</span>
Die beiden Angeklagten (r.) am Dienstag vor dem Schöffensenat in Feldkirch. vn/gs

Verhandlungsrunden wegen Brandstiftung und fährlässiger Gefährdung kamen zum Abschluss.

Feldkirch 43 (!) Millionen Euro lautete die Schadensbilanz nach dem Großbrand, der in der Silvesternacht 2021/22 mehrere Produktionshallen beim Industriepark Kunert in Rankweil zerstörte.

Die Ursache des Infernos war bald geklärt: Eine abgeschossene Silvesterrakete entzündete Lagermaterial, was schließlich zum Großbrand führte.

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Bald waren auch zwei Tatverdächtige gefunden. Auf Videoaufzeichnungen sind zwei junge Männer zu erkennen, die im unmittelbaren Bereich des Geländes Feuerwerkskörper abschossen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen vorsätzlicher Bandstiftung und fahrlässiger Gefährdung gegen die beiden österreichischen Staatsbürger im Alter von 20 und 21 Jahren. Gefährdung deswegen, weil eine der von ihnen abgeschossenen Raketen in Richtung einer Menschengruppe flog.

Der verheerende Brand beim Kunert-Areal in Rankweil in der Neujahrsnacht 2022 verursachte einen Sachschaden in der Höhe von 43 Millionen Euro. <span class="copyright">d. Mathis</span>
Der verheerende Brand beim Kunert-Areal in Rankweil in der Neujahrsnacht 2022 verursachte einen Sachschaden in der Höhe von 43 Millionen Euro. d. Mathis

Keine Geständnisse

Bereits in der ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2022 bekannten sich die beiden Angeklagten für nicht schuldig. Sie behaupteten, jene Rakete, die für das Brandinferno verantwortlich war, überhaupt nicht abgefeuert zu haben.

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In der dritten Verhandlungsrunde am Dienstag fand der Prozessmarathon sein Ende. Die Verteidigung der Angeklagten, die von Rechtsanwältin Olivia Lerch und ihrem Kollegen Manuel Dietrich bestritten wurde, unterstrich noch einmal, dass für das Abfeuern der verhängnisvollen Rakete in Richtung des Kunert-Areals keine Beweise vorlägen. Tatsächlich gibt es zu diesem Vorgang weder Zeugen noch Videoaufzeichnungen.

Freispruch von Brandstiftung

Aus diesem Grund fällte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwendter in diesem Punkt den Freispruch. „Auch wenn ich glaube, dass Sie jene Rakete, die zum Brand führte, abgeschossen haben, kann das nicht bewiesen werden. Schon gar nicht, wer von Ihnen beiden es war, der sie abgefeuert hat“, wie der Richter begründete.

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Bezüglich der fahrlässigen Gefährdung gab es hingegen keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Auf einem Video war zu erkennen, wie die beiden in der Nähe der Menschengruppe Feuerwehrkörper abschossen. In diesem Punkt wurde der Erstangeklagte zu einer unbedingten Geldstrafe von 2400, der Zweitangeklagte zu 300 Euro verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die Privatbeteiligtenvertreter der Firma und deren Versicherungen, die Teilschadensersatzbeträge von insgesamt immerhin an die elf Millionen Euro einfordern, wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.