Wie ein Schweizer Vorarlbergs Bergrettung verunglimpfte

Eidgenössischer Ex-Lawinenhundetrainer am Landesgericht wegen übler Nachrede verurteilt.
Feldkirch Es kam der Zeitpunkt, da platzte Martin Burger (46), Geschäftsstellenleiter und Landesleiter der Vorarlberger Bergrettung, endgültig der Kragen. Und auch seinem Stellvertreter Bertram Klehenz. „Jetzt ist Schluss mit lustig!“, kommentierten sie bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, weshalb sie gegen einen Schweizer justiziell ins Feld zogen und ihn mit einer Privatanklage belangten.
“Vergewaltigung vertuscht”
Der betreffende Eidgenosse, der als Lawinenhundetrainer einst vertraglich an die Vorarlberger Bergrettung gebunden war, postete in den sozialen Medien, dass die Landesleitung der Bergrettung die Vergewaltigung seiner Lebensgefährtin durch einen Bergretter während eines Kurses in Vorarlberg vertuscht habe. Zudem schrieb er öffentlich, dass die Vorarlberger Bergrettungschefs Marionetten und Psychopathen seien. Zudem stellte er den hiesigen Hundeführern in seinen Postings ein schlechtes Zeugnis aus.

Ermittlungen eingestellt
In der Tat war es während des besagten Kurses zum sexuellen Kontakt zwischen einem Vorarlberger Bergretter und der Lebensgefährtin des Schweizers gekommen. Allerdings einvernehmlich. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch leitete zwar sehr wohl Ermittlungen in Richtung der behaupteten Vergewaltigung ein, stellte sie jedoch wegen Nichtigkeit ein.
So kam nun der Schweizer in den Genuss einer gerichtlichen Vorladung. Wegen übler Nachrede. Bei den bisherigen Prozessen glänzte er jedoch durch Abwesenheit.
Beim nun letzten Termin zieht Richterin Silke Sandholzer den Schlussstrich. Sie verhandelt in Abwesenheit des eidgenössischen Privatangeklagten. Vernommen werden Burger und Klehenz. Beide machen deutlich, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls nie von einer Vergewaltigung die Rede war. „Das hat er erst bei den Postings ins Spiel gebracht und dann mit der Anzeige bei der Polizei“, erklären sie.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.
Bedingte Geldstrafe
Der Schweizer wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a’ 24 Euro (3600 Euro), die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt. Ob er das Urteil bekämpfen wird, ist nicht bekannt, da er beim Prozess ja nicht anwesend war.