Gesetzliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 70 Jahren: Ist das sinnvoll?

ARBÖ sieht Vorstoß der EU-Kommission zur Verpflichtung von Senioren für eine amtsärztliche Untersuchung als diskriminierend an.
Schwarzach Die EU-Kommission möchte, dass die Fahrtauglichkeit von Menschen über 70 Jahren regelmäßig überprüft werden soll. Der ARBÖ hält verpflichtende Untersuchungen für ungerecht und lehnt dieses Vorhaben ab.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Menschen ab 70 Jahren alle fünf Jahre eine amtsärztliche Untersuchung durchführen oder eine Selbsteinschätzung zu ihrer Fahrtauglichkeit abgeben müssen. Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die den Straßenverkehr sicherer machen, eine verpflichtende ärztliche Untersuchung ist für ihn aber diskriminierend und ungerecht, wie ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig ausführt: „Man kann doch nicht aufgrund der Geburtsurkunde feststellen, ob eine Person schlecht oder unsicher ein Auto fährt.“
Ältere Kraftfahrer seien oftmals aufgrund ihrer Erfahrung umsichtiger und somit auch sicherer unterwegs als junge Verkehrsteilnehmer. Das würde auch durch die absoluten Unfallzahlen belegt: Je älter die Lenker seien, desto weniger Unfälle würden von dieser Personengruppe verursacht. Der ARBÖ setzt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit.

Peter Steurer (ARBÖ): "Selbstüberprüfung zur Fahrtauglichkeit auf freiwilliger und anonymer Basis könnte sinnvoll sein." vn/gs
“In Eigenverantwortung handeln”
In dieselbe Kerbe stößt auch der Vorarlberger ARBÖ-Präsident Peter Steurer. Er fühle sich angesichts seines rüstigen Alters von 73 Jahren immer noch mehr als topfit für das Lenken eines Kraftfahrzeuges, wie er gegenüber den VN versichert. „Glücklicherweise leben wir in einer Demokratie, wo man den Menschen nicht alles wegnehmen kann“, ist Steurer zuversichtlich, dass der Plan der EU-Kommission nicht durchgesetzt wird, aber: „Eine Selbstüberprüfung zur Fahrtauglichkeit auf freiwilliger und anonymer Basis könnte sinnvoll sein. So kann man Menschen dazu ermutigen, über die eigene Fahrtauglichkeit zu reflektieren und gegebenenfalls in Eigenverantwortung zu handeln, beispielsweise mit einem Besuch beim Augenarzt.“

“Dramatik nicht gegeben”
Auch Martin Pfanner vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) Vorarlberg hält eine verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit für Senioren ab 70 nicht für notwendig. „Die Dramatik ist nicht gegeben, dass man das gesetzlich umsetzt“, sagt er und ergänzt: „Die Unfallstatistik zeigt, dass Kraftfahrer im Alter zwischen 17 und 25 wesentlich gefährdeter sind.“
Natürlich gibt auch Pfanner die Empfehlung an ältere Menschen weiter, ihre Fahrtauglichkeit in Eigeninitiative zu überprüfen: „Dafür bieten wir im Kuratorium für Verkehrssicherheit an, auf anonymer Basis an Leistungstests und speziellen Kursen teilzunehmen.“