Gold gegen Kryptowährung: 60-Jähriger wegen schweren Betrugs angeklagt

VN / 03.05.2023 • 15:34 Uhr
Der Angeklagte bezeichnet sich als Ehrenmann und ist sich keiner Schuld bewusst. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Angeklagte bezeichnet sich als Ehrenmann und ist sich keiner Schuld bewusst. vn/gs

Geschäftsmann soll einer Vorarlbergerin laut Staatsanwalt wertlose „Onecoins“ verkauft haben. Und das für ein kleines Vermögen.

Feldkirch Goldbarren im Wert von 44.000 Euro. Das war der Einsatz einer Unterländerin für den Kauf von „Onecoins“ in der Meinung, damit eine vielversprechende und gewinnbringende Investition für die Zukunft getätigt zu haben. Vertragspartner war ein 60-jähriger selbständiger Geschäftsmann, der den Wert des Goldes über einen „europäischen Bekannten in Asien“ auf diese Kryptowährung übertragen ließ.

Eine Währung, die der Feldkircher Staatsanwalt Johannes Hartmann für wertlos hält. Also klagte er den besagten Geschäftsmann wegen schweren Betruges an.

Selbstbewusst und entrüstet

So viel zum Vorwurf. Ein Prozess am Landesgericht Feldkirch folgt. Dort tritt der Angeklagte selbstbewusst auf. Und auch deutlich entrüstet. Er ist sich keiner Schuld bewusst, sieht sich vielmehr in der Opferrolle: „Vorweg bin ich zutiefst über diese Anklage erschüttert. Als ehrbaren Mann betrifft mich das sehr. Ich bin erstaunt, hier jetzt vor einem Strafgericht zu sitzen, und ich verstehe nicht, was hier passiert!“, empört er sich gegenüber Richter Theo Rümmele.

“Purer Gefälligkeitsdienst”

Der Beschuldigte streitet nicht ab, dieses Geschäft mit dem angeblichen Opfer getätigt und das Gold übernommen zu haben. Aber es sei auf die Eigeninitiative der Frau geschehen. „Sie kam damals selbst damit auf mich zu“, beteuert der 60-Jährige und: „Sie sagte, sie wolle das. Also bin ich mit einer Vertragspartnerschaft eingesprungen. Doch nur als purer Gefälligkeitsdienst ihr gegenüber.“

Ob er denn gewusst habe, dass ein Strafverfahren gegen eine gewisse Ruja Ignatova laufe, die Begründerin besagter Kryptowährung, wollen Richter und Staatsanwalt vom Angeklagten wissen. Der Angesprochene bejaht das zwar, betont aber seine eigene Überzeugung darüber, dass den „Onecoins“ in absehbarer Zukunft eine tragende Rolle auf dem Finanzmarkt zukommen werde. „Ich beschäftige mich seit Jahren mit Kryptowährungen und bin der Meinung, dass mit dem Produkt Onecoin eine seriöse Handelbarkeit möglich ist.“ Ja, in einem Vorarlberger Restaurant könne mit dieser Währung als Gegenwert sogar ein Mittagessen erstanden werden, weiß der Beschuldigte noch.

“Mit Risiko verbunden”

Im Übrigen habe er die angeblich Geschädigte immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass Investitionen in eine Kryptowährung mit einem Risiko bis hin zum Totalverfall verbunden seien. „Messerscharf habe ich sie darauf aufmerksam gemacht und ihr auch nichts empfohlen“, betont der 60-Jährige. „Aber sie wollte diese Investition und hat mich bei sämtlichen Treffen in höchsten Tönen als ehrbaren Mann gelobt. Dann kam die Polizei in mein eigenes Feriendomizil. Die Nachbarn bemerkten das, mein Ruf war zertrümmert.“

Prozess vertagt

Richter Rümmele vertagt den Prozess auf unbestimmte Zeit. Zeugen müssen noch befragt werden und ein Gutachter, der Licht in das komplizierte Geflecht der undurchsichtigen Kryptowährung auf dem Finanzmarkt bringen soll.

Wantet: Das FBI fahndet nach der Onecoin-Gründerin Ruja Ignatova. <span class="copyright">FBI</span>
Wantet: Das FBI fahndet nach der Onecoin-Gründerin Ruja Ignatova. FBI

“Kryptokönigin” auf der Flucht

Münster Die mutmaßliche Haupttäterin im Onecoin-Reich, Ruja Ignatova, ist abgetaucht, nach ihr fahnden BKA, Europol und Interpol. Neben Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek dürfte sie die bekannteste mutmaßliche Wirtschaftskriminelle auf der Flucht sein. Ihr Verschwinden ist ein Mysterium, das kürzlich selbst im Fernsehen bei „Aktenzeichen XY ungelöst“ beschrieben wurde.

Prozess gegen Helfer

Seit Monaten wird laut dem deutschen „Handelsblatt“ am Landgericht Münster gegen mutmaßliche Helfer der flüchtigen „Kryptokönigin“ Ignatova verhandelt. Nun wird der Prozess allerdings ausgesetzt. Mindestens ein Schöffe fühlt sich überfordert.

An einem Sonnabend Mitte Februar machte ein ehrenamtlicher Richter am Landgericht Münster seiner Wut Luft. Er habe sich als Schöffe beworben, um seinen Horizont zu erweitern, schrieb er in einer E-Mail an den Vorsitzenden Richter im Onecoin-Prozess. „Hätte ich geahnt, worauf ich mich einlasse, hätte ich diesen Entschluss mit Sicherheit nicht gefasst.“ Der Verlauf des Verfahrens und seine speziellen Umstände seien „für alle Seiten äußerst unbefriedigend“.

Drei Monate später platzt nun die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen deutschen Helfer der flüchtigen Onecoin-Erfinderin , wie das Landgericht Münster aktuell mitteilte. Das Verfahren soll Mitte August dieses Jahres erneut beginnen. „Die bislang durchgeführte Beweisaufnahme ist dabei zu wiederholen“, teilte das Gericht mit.

Der Grund für das vorzeitige Ende der Hauptverhandlung: Mehrere ehrenamtliche Richter sind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der komplizierten Wirtschaftsstrafsache um Kryptowährung und die Blockchain-Technologie zu folgen.

Ruja Ignatova vermarktete ihren Onecoin als „Bitcoin-Killer“. <span class="copyright">Symbolbild/dpa</span>
Ruja Ignatova vermarktete ihren Onecoin als „Bitcoin-Killer“. Symbolbild/dpa

Milliardenschwerer Betrug

Die strafrechtliche Aufarbeitung des weltweiten milliardenschweren Betrugs um die angebliche Kryptowährung Onecoin steht deshalb in Deutschland vor einem einschneidenden Rückschlag. Der Frust ist bei allen Beteiligten groß, immerhin wurde schon acht Monate gegen die drei mutmaßlichen Helfer der sogenannten Kryptoqueen Ruja Ignatova verhandelt.

Angeklagt sind ein Ehepaar aus Greven und ein Rechtsanwalt aus München. Das Ehepaar soll laut Staatsanwaltschaft eine dreistellige Millionensumme verschoben haben, die aus dem Onecoin-Vertrieb stammte. Ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin sollen sie zwischen Ende 2015 und Ende 2016 von Zehntausenden Anlegern Gelder entgegengenommen und 320 Millionen Euro größtenteils ins Ausland transferiert haben. Dafür erhielten sie eine Provision von 3,2 Millionen Euro, sind die Strafverfolger überzeugt. Dem Paar droht eine Verurteilung wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Betrug.