Im Pfändertunnel Auto ausgebremst und den Fahrer geohrfeigt, weil . . .

Pkw-Lenker (28) mit Familie im Fahrzeug rastete auf Autobahn in hochriskanter Manier aus.
Feldkirch Am Neujahrstag kam es im Pfändertunnel zu einem Stau. Doch nicht etwa, weil sich ein Unfall ereignet hatte. An einem solchen schrammte die wahnwitzige Situation eines 28-jährigen Familienvaters glücklicherweise nur um Haaresbreite vorbei.
Vielmehr war ein Ausraster des serbischen Pkw-Lenkers die Ursache. Der Mann, der im Fahrzeug seine schwangere Frau und zwei minderjährige Kinder mitführte, begann im Pfändertunnel plötzlich einen Pkw vor ihm zu verfolgen. Er überholte und bremste ihn aus, stieg aus dem Fahrzeug und verpasste dem genötigten Lenker eine schallende Ohrfeige.
Der Grund dafür wird beim Prozess am Landesgericht Feldkirch erörtert. Hier muss sich der 28-Jährige nun wegen der Vergehen der Nötigung, der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und auch der Körperverletzung verantworten.
Einsichtig und reumütig
Der Angeklagte ist vollumfänglich geständig. Auch einsichtig und reumütig. Und zwar aus tiefstem Herzen.
„Es geht mir hier nicht nur um eine Aussage, sondern um mein Geständnis. Es tut mir leid, ich möchte mich bei dem Herrn entschuldigen“, beschwört er gegenüber Richterin Silke Sandholzer. „Ich werde es an den Geschädigten weiterleiten“, erwidert die Angesprochene.
“Eine Kurzschlussaktion”
Also weshalb diese haarsträubende Aktion von damals? Der Beschuldigte äußert sich dazu ohne Umschweife: „Es war eine Kurzschlussaktion von mir. Ich war damals mit meiner Familie Schwimmen gewesen. Dabei wurde ich über einen Todesfall unter meinen Angehörigen informiert.“ Das gleichzeitige Bewusstsein, dass sein noch ungeborenes Kind unter einem Herzfehler litt, hätte seine Nerven in dieser Situation äußerst angespannt.
Auf der Rückfahrt sei er dann von jenem Autofahrer (und späterem Opfer) überholt und geschnitten worden. Daraufhin habe er abrupt abbremsen müssen, wobei Frau und Kinder im Pkw verletzt worden seien. Seine angespannten Nerven zerrissen. Er verfolgte den Autofahrer, um ihn zu stoppen und an ihm seine gebündelten Emotionen auszulassen. Und das auf der Autobahn. In einem Tunnel.
Selbst sein Verteidiger Rechtsanwalt Manuel Dietrich räumt eine damals massive Gefährdung der Sicherheit seitens seines Mandanten ein, aber: „Er konnte sich damals nicht zurückhalten. Aber nun steht er hier und legt ein volles Geständnis ab. Ich bitte um ein mildes Urteil.“
Haftstrafe auf Bewährung
Die Richterin spricht ein Urteil über den 28-Jährigen im Sinne der Anklage. Es lautet: Drei Monate Haftstrafe auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 140 Tagessätzen a‘ 17 Euro, also insgesamt 2380 Euro. „Damals herrschte jede Menge Verkehr. Es war nur Glück und Zufall, dass dabei nichts passierte“, begründet Richterin Sandholzer noch. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung an.