Einbruch, Gewalt, Sachbeschädigung: Junge Männer angeklagt

Wie zwei Angeklagte im Alter von 21 und 16 Jahren vor Gericht zu ihren Taten standen.
Von Norea Ertl
Feldkirch Zwei junge Männer müssen sich am Landesgericht Feldkirch verantworten. Laut Staatsanwaltschaft handle es sich dabei um drei verschiedene Komplexe.
Körperliche Misshandlung
Der Erstangeklagte, der Ältere der beiden, habe über mehrere Monate einen unmündigen Jungen körperlich misshandelt und ihm dabei Verletzungen zugefügt. Dazu bekennt sich der 21-Jährige schuldig. Er hätte gewusst, dass der Junge unter 14 Jahren war, es sei “dumm gewesen”, wie er selbst erklärt. Diese Vorfälle seien aber immer nur passiert, wenn er betrunken war. Mittlerweile wisse er, dass Alkohol ein Problem für ihn ist. Er würde gerne eine Therapie beginnen.
“Weiß nicht, wie es so weit kommen konnte”
Im zweiten Komplex wirft die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen vor, in ein Haus eingedrungen zu sein, also das Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch begangen zu haben. Aus dem Haus habe er dann eine Waffe entwendet, womit er gegen das Waffenverbot verstieß, das 2016 gegen ihn verhängt wurde.

Als der Mann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu dem Haus ging, sei der 16-jährige Zweitangeklagte dabei gewesen. Dabei ging die Alarmanlage los, worauf die beiden diese so oft zu Boden geschmissen hätten, bis sie kaputt war. Dann soll das Duo noch das Kellerfenster eines leer stehenden Hauses mit einem Stein eingeschlagen haben. Zu diesen Vorwürfen bekennen sich beide für schuldig. Der Erstangeklagte gibt an, dass er selbst nicht wisse, “wie es wieder so weit kommen konnte”. Als die Richterin den jüngeren Zweitangeklagten zu seinen Beweggründen fragt, antwortet der 16-Jährige: “Ich bin halt immer einfach mitgegangen.” Er sei einfach ein Mitläufer-Typ.
Handy-Tausch
Im dritten Komplex wird dem Erstangeklagten Betrug vorgeworfen: Er habe sein kaputtes Handy mit dem neuen eines Mannes ausgetauscht. Dazu bekennt sich der 21-Jährige nicht schuldig. “Es war ein Handy-Tausch”, behauptet er. Dem angeblichen Opfer sei sein eigenes Handy zu groß gewesen, weshalb sie ihre Mobiltelefone ausgetauscht hätten.
Zwölf Monate Haftstrafe
Der Ältere der beiden wird im Sinne der Anklageschrift teilweise schuldig gesprochen. Von dem Betrugsvorwurf wird vom Gericht abgesehen, doch wegen der fortgesetzten Gewaltausführung, dem Diebstahl durch Einbruch, der Sachbeschädigung und dem Verstoß des Waffenverbots wird der 21-Jährige zu einer Zusatzstrafe von zwölf Monaten Gefängnis verurteilt.
“Will Sie hier nie wieder sehen”
Der Zweitangeklagte wird wegen Diebstahls durch Einbruch und Sachbeschädigung zu einer Zusatzgeldstrafe von 240 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Die Hälfte davon wird mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Richterin Tagwercher weist den 16-Jährigen darauf hin, dass er in Zukunft gut mit seinem Bewährungshelfer zusammenarbeiten soll. Sie wünscht ihm alles Gute und verabschiedet ihn mit den Worten “Ich will Sie hier vor Gericht nie wieder sehen”.