Arbeitsgericht: Entlassungsprozess um Betriebsrätin wird fortgesetzt

ÖGB wirft Firma Tridonic schlechtes Beispiel für Sozialpartnerschaft vor, Unternehmen nimmt Stellung.
Feldkirch Was bisher geschah: Am 16. Dezember 2022 entließ das Dornbirner Unternehmen Tridonic eine Arbeiterin und stellte sie bis auf Widerruf von der Arbeit frei. Als Grund gab die Firma „Verleumdung“ und „Ehrverletzung“ der Betreffenden im Zusammenhang mit einer angeblichen Auseinandersetzung mit der Werksleiterin an.
Der Haken dabei: Bei der Entlassenen handelt es sich um eine Betriebsratsvorsitzende der Arbeiterinnen. Das schlug hohe Wellen. Ein außergewöhnlicher Rechtsstreit begann, der am 24. Februar dieses Jahres bei einem Prozess am Arbeitsgericht Feldkirch eingeläutet wurde (die VN berichteten). Um Zeugen zu befragen, vertagte Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser die Verhandlung auf den morgigen Freitag, Beginn ist um 9 Uhr.
Im Vorfeld des Entlassungsprozesses zwischen Tridonic und der Betriebsratsvorsitzenden der Firma findet ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer klare Worte „Das ist ein Angriff auf die gesamte Interessenvertretung, der wir entschieden entgegentreten. Solche Methoden sind strikt abzulehnen. Tridonic hat seine eigene Betriebsratsvorsitzende vor Gericht geschleift, um sie loszuwerden, weil sie engagiert und energisch die Interessen der Beschäftigten vertritt“, ärgert sich der ÖGB-Landesvorsitzende vor der zweiten Verhandlungsrunde am Arbeitsgericht Feldkirch, in der es um die Entlassung der Betriebsrätin geht. „Die Firma Tridonic gibt ein katastrophales Bild betrieblicher Sozialpartnerschaft ab. So wird mit Partnern nicht umgegangen.“ Persönliche Befindlichkeiten seien außen vorzulassen und das Wohl des Betriebes und der Beschäftigten in den Vordergrund zu rücken. „Wer damit nicht klarkommt, ist an der falschen Position“, so Stemmer in Richtung Tridonic-Werksleitung.

Tamara Thöny-Maier (Arbeiterkammer) bei der ersten Verhandlung am Arbeitsgericht Feldkirch neben der betroffenen Betriebsrätin. VN/GS
Tridonic streibt Einigung an
In einer den VN vorliegenden Stellungnahme betont die Firma Tridonic ihre positive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat seit über 20 Jahren. Ihr Rechtsvertreter Anwalt Alexander Wittwer erklärt bezüglich des aktuellen Rechtsstreits: „Arbeitnehmervertretung und Betriebsrat haben eine wichtige Funktion und tragen Verantwortung, der sie aber auch gerecht werden müssen. Im konkreten Fall sah sich das Unternehmen, insbesondere aufgrund kreditschädigender Anschuldigungen gegen die Werksleitung, im Dezember 2022 zur Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Betriebsrätin veranlasst. Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet und im Sinne eines guten Arbeitsklimas kann sich Tridonic eine Rückkehr nicht mehr vorstellen. Da Arbeitnehmervertreter in Österreich einen besonderen Schutz genießen, braucht es eine Zustimmung des Arbeitsgerichtes. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, wäre in beiderseitigem Interesse, eine außergerichtliche Einigung in einem vernünftigen Rahmen zu erzielen. Hier gab es in der Vergangenheit zwei Angebote von Tridonic, jedoch war bislang keine Annäherung möglich. Nach wie vor sind wir für Vergleichsgespräche offen.“