Wie eine psychisch kranke Frau einen ganzen Wohnblock in Gefahr brachte

50-Jährige, die auch weiterhin als gefährlich gilt, wird in forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Feldkirch Der junge Mann befand sich im Schlafzimmer, als sein Vater hereinstürmte. „Aus der Wohnung der Nachbarin dringt Rauch!“ Der Junior sprang auf den Balkon und alarmierte die Feuerwehr, der Senior klopfte an der Tür der Nachbarin. Doch da war keine Reaktion. Die Tür blieb zu. Nichts war zu hören.
In der Badewanne gelegen
Als die Feuerwehr eintraf, herrschte bereits starke Rauchentwicklung. Der ganze Wohnblock musste evakuiert werden. Die Feuerwehrleute verschafften sich Zugang in die verrauchte Wohnung. Was sie darin entdeckten, erstaunte sie. Auf den eingeschalteten Herd in der Küche war absichtlich brennbares Material gelegt worden und hatte sich entflammt. Durch den raschen Einsatz konnte eine Ausbreitung des Brandes und eine Gefahr für die restlichen Hausbewohner verhindert werden.
In der betreffenden Wohnung lag eine 50-jährige Frau in der Badewanne. Sie wird später sagen, dass sie sich auf diese Art und Weise umbringen wollte.

Verhandlung vor Gericht
Wegen „versuchter Herbeiführung einer Feuersbrunst“ muss sich die Unterländerin vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verantworten. Doch nicht als Angeklagte, sondern als Betroffene. Denn sie befindet sich seit dem Vorfall als psychisch kranke Patientin in einem Vorarlberger Landeskrankenhaus.
Unzurechnungsfähig
Staatsanwalt Manfred Melchhammer stellt bereits zu Beginn der Verhandlung klar: „Normalerweise müsste sie wegen des Verbrechens der Brandstiftung angeklagt werden. Allerdings war sie damals aufgrund ihres Geisteszustandes unzurechnungsfähig und kann deshalb nicht bestraft werden. Ich beantrage eine Einweisung in das forensisch-therapeutische Zentrum.“
Die Einvernahme der Betroffenen durch Richter Julian Fettner währt nur kurz. Denn auf seine Fragen entgegnet die Frau lediglich: „Ich weiß nicht, wie es zum Brand gekommen ist. Ich kann mich an nichts erinnern. Und ich sage jetzt auch nichts mehr dazu.“

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert der Betroffenen in seinem Gutachten eine damalige Unzurechnungsfähigkeit, eine chronisch-schubförmig verlaufende paranoide Schizophrenie und noch eins: „Es besteht bei ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, weiterhin solche Taten zu verüben.“
Der Schöffensenat spricht die Einweisung der 50-Jährigen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aus. Dort wird sie bleiben, bis Heilung ihrer psychischen Krankheit erkennbar ist.