Betriebsratsvorsitzende entlassen: Am Arbeitsgericht gehen die Wogen hoch

Aufsehenerregender Prozess zwischen Arbeiterkammer und Firma Tridonic eingeläutet.
Feldkirch Freitagvormittag: Im Verhandlungssaal 130 des Arbeitsgerichtes Feldkirch herrscht dicke Luft. Und das nicht nur wegen des ungewöhnlich großen Besucherandrangs aufgrund des starken Interesses (zahlreiche Mitglieder des Betriebsrates der Firma Tridonic sind anwesend), sondern auch wegen der deutlichen Stimmung allgemeiner Empörung.

Nicht Klägerin, sondern Beklagte
Es geht es um die Entlassung einer Arbeiterin durch das Dornbirner Unternehmen. Was die Causa aber sehr ungewöhnlich macht, sind zwei Faktoren: Erstens handelt es sich bei der Betroffenen um ein Mitglied des Vorstands des Betriebsrates, womit sie arbeitsrechtlich vor Kündigung und Entlassung grundsätzlich geschützt ist. Zweitens findet sich die Frau nicht als Klägerin ein, sondern als Beklagte.
Das Unternehmen wirft seiner Mitarbeiterin „Verleumdung“ und „Ehrverletzung“ vor. So soll sich die Frau dereinst beim Geschäftsführer beschwert haben, von der Werksleiterin in einem Gang „gestoßen und geschupft“ worden zu sein. Als weitere Gründe ihrer Entlassung wurden etwa angegeben, dass sie öfters zu spät gekommen sei, auffällig viele Krankenstände aufgewiesen und ihre Arbeit unkorrekt ausgeführt habe.

Die beklagte Betriebsratsvorsitzende wird von der Arbeiterkammer in Person von Tamara Thöny-Maier vertreten. Letztere hält Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser einen 18-seitigen Schriftsatz vor, mit dem sie sämtliche Vorwürfe seitens der klagenden Firma als unbegründet und falsch zurückweist. Die Krankenstände ihrer Klientin seien aufgrund ihrer körperlichen Gebrechen ärztlich verschrieben worden.

Diffamiert und bloßgestellt
Im Übrigen sei die Betriebsratsvorsitzende diffamiert worden. Als sie etwa während der Corona-Pandemie einmal vergessen hatte, den Mundschutz überzuziehen, habe man sie der ganzen Belegschaft „als schlechtes Beispiel“ bloßgestellt. „Schlussendlich ging es nur darum, auf Kosten ihrer Person den ganzen Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken“, so Thöny-Maier. Jedenfalls sei nichts vorgefallen, was eine Entlassung oder Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigen würde.
Rechtsanwalt Alexander Wittwer, Vertreter der klagenden Partei, bezeichnet die Ausführungen der Gegenpartei als „Stimmungsmache“, aber auch als „bodenlose Frechheit“. Das Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat sei in dieser Firma tadellos, betont Wittwer. Nur wenige Augenblicke später aber sorgt er mit folgender Bemerkung für ein empörtes Gelächter im Saal: „Dass er behauptet, mit Dreck beworfen worden zu sein, zeigt die Geisteshaltung dieses Betriebsrates . . .“.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.
“Angriff gegen alle Betriebsräte”
Bei der Verhandlung ist auch Wolfgang Fritz, Landesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft, anwesend. Für ihn als Gewerkschafter ist die Vorgehensweise der klagenden Partei nicht korrekt: „Was der Betriebsratsvorsitzenden hier vorgeworfen wird, ist eigentlich ein Angriff auf alle Betriebsräte in Vorarlberg.“
Richter Rüdisser reicht das Vorgetragene noch nicht für einen Beschluss, er vertagt den Prozess.