Betriebsratsvorsitzende entlassen: Am Arbeitsgericht gehen die Wogen hoch

VN / 24.02.2023 • 13:59 Uhr
Tamara Thöny-Maier (m.) als Vertreterin der Arbeiterkammer sitzt neben ihrer Klientin am Arbeitsgericht in Feldkirch. <span class="copyright">vn/gs</span>
Tamara Thöny-Maier (m.) als Vertreterin der Arbeiterkammer sitzt neben ihrer Klientin am Arbeitsgericht in Feldkirch. vn/gs

Aufsehenerregender Prozess zwischen Arbeiterkammer und Firma Tridonic eingeläutet.

Feldkirch Freitagvormittag: Im Verhandlungssaal 130 des Arbeitsgerichtes Feldkirch herrscht dicke Luft. Und das nicht nur wegen des ungewöhnlich großen Besucherandrangs aufgrund des starken Interesses (zahlreiche Mitglieder des Betriebsrates der Firma Tridonic sind anwesend), sondern auch wegen der deutlichen Stimmung allgemeiner Empörung.

Bei der Verhandlung herrschte aufgrund des großen Interesses starker Besucherandrang.<span class="copyright"> vn/gs</span>
Bei der Verhandlung herrschte aufgrund des großen Interesses starker Besucherandrang. vn/gs

Nicht Klägerin, sondern Beklagte

Es geht es um die Entlassung einer Arbeiterin durch das Dornbirner Unternehmen. Was die Causa aber sehr ungewöhnlich macht, sind zwei Faktoren: Erstens handelt es sich bei der Betroffenen um ein Mitglied des Vorstands des Betriebsrates, womit sie arbeitsrechtlich vor Kündigung und Entlassung grundsätzlich geschützt ist. Zweitens findet sich die Frau nicht als Klägerin ein, sondern als Beklagte.

Das Unternehmen wirft seiner Mitarbeiterin „Verleumdung“ und „Ehrverletzung“ vor. So soll sich die Frau dereinst beim Geschäftsführer beschwert haben, von der Werksleiterin in einem Gang „gestoßen und geschupft“ worden zu sein. Als weitere Gründe ihrer Entlassung wurden etwa angegeben, dass sie öfters zu spät gekommen sei, auffällig viele Krankenstände aufgewiesen und ihre Arbeit unkorrekt ausgeführt habe.

Die klagende Partei wird von Rechtsanwalt Alexander Wittwer (2.v.re.) vertreten. <span class="copyright">VN/GS</span>
Die klagende Partei wird von Rechtsanwalt Alexander Wittwer (2.v.re.) vertreten. VN/GS

Die beklagte Betriebsratsvorsitzende wird von der Arbeiterkammer in Person von Tamara Thöny-Maier vertreten. Letztere hält Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser einen 18-seitigen Schriftsatz vor, mit dem sie sämtliche Vorwürfe seitens der klagenden Firma als unbegründet und falsch zurückweist. Die Krankenstände ihrer Klientin seien aufgrund ihrer körperlichen Gebrechen ärztlich verschrieben worden.

Die Verhandlung wird von Richter Gabriel Rüdisser geführt. <span class="copyright">Vn/gs</span>
Die Verhandlung wird von Richter Gabriel Rüdisser geführt. Vn/gs

Diffamiert und bloßgestellt

Im Übrigen sei die Betriebsratsvorsitzende diffamiert worden. Als sie etwa während der Corona-Pandemie einmal vergessen hatte, den Mundschutz überzuziehen, habe man sie der ganzen Belegschaft „als schlechtes Beispiel“ bloßgestellt. „Schlussendlich ging es nur darum, auf Kosten ihrer Person den ganzen Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken“, so Thöny-Maier. Jedenfalls sei nichts vorgefallen, was eine Entlassung oder Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden rechtfertigen würde.

Rechtsanwalt Alexander Wittwer, Vertreter der klagenden Partei, bezeichnet die Ausführungen der Gegenpartei als „Stimmungsmache“, aber auch als „bodenlose Frechheit“. Das Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat sei in dieser Firma tadellos, betont Wittwer. Nur wenige Augenblicke später aber sorgt er mit folgender Bemerkung für ein empörtes Gelächter im Saal: „Dass er behauptet, mit Dreck beworfen worden zu sein, zeigt die Geisteshaltung dieses Betriebsrates . . .“.

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“Angriff gegen alle Betriebsräte”

Bei der Verhandlung ist auch Wolfgang Fritz, Landesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft, anwesend. Für ihn als Gewerkschafter ist die Vorgehensweise der klagenden Partei nicht korrekt: „Was der Betriebsratsvorsitzenden hier vorgeworfen wird, ist eigentlich ein Angriff auf alle Betriebsräte in Vorarlberg.“

Richter Rüdisser reicht das Vorgetragene noch nicht für einen Beschluss, er vertagt den Prozess.