Vogelgrippe-Warnung bringt Stallpflicht

VN / 08.01.2023 • 17:30 Uhr
Vogelgrippe-Warnung bringt Stallpflicht
Dominic Bell vom Geflügelhof Feldkirch. Hier reagierte man bereits vergangene Woche auf die zunehmenden Verdachtsfälle. VN/PAulitsch

Die AGES verhängt noch diese Woche wegen Fällen in Ostösterreich Stallpflicht in Risikogebieten. Die Familie Bell vom Geflügelhof Feldkirch warnt Hobbyhalter, diese ernst zu nehmen.

Wien In Wien sowie den niederösterreichischen Bezirken Gmünd und Melk wurde bei Wildvögeln die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, nachgewiesen. Dies hat Konsequenzen für Vorarlberger Geflügelhalter.

Vogelgrippe-Warnung bringt Stallpflicht

Die Aviäre Influenza, wie die Vogelgrippe offiziell heißt, ist eine akute, hochansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel, erklärt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Mittwoch. Die gefundenen Wildvögel wiesen den stark krankmachenden Subtyp H5N1 vor. Hühner und Puten sind besonders gefährdet, wie auch zahlreiche Wildvögel. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.

Hühner und Puten sind besonders anfällig für die Vogelgrippe.<span class="copyright"> VN/PAulitsch</span>
Hühner und Puten sind besonders anfällig für die Vogelgrippe. VN/PAulitsch

Symptome der Vogelgrippe

Massenerkrankung

Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln

Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)

Grünlich wässriger Durchfall

Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern

Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich

Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung

Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme

Mattigkeit

Fieber

In jenen Regionen, die als “Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko” ausgewiesen sind, muss Geflügel ab dieser Woche bis auf weiteres in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere umfassen. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den kommenden Tagen erlassen, kündigte die AGES an. Als Risikogebiete gelten in Vorarlberg die Gemeinden entlang des Rheins und am Bodenseeufer sowie große Teile des Leiblachtals, der Pfänderstock und Vorderwald bis Hittisau, Alberschwende, Bildstein und Buch.

Für den Geflügelhof Feldkirch in Tisis ändert sich wenig. “Die Vogelgrippe begleitet uns schon ein paar Jahre”, verweist Daniel Bell auf die vergangenen Jahre, in denen immer wieder Stallpflicht verhängt wurde. Die weitläufigen Wiesen rund um ihren Hof sind außerdem die Heimat vieler Wildvögel. Daher gibt es an seinem Hof einen geschlossenen Wintergarten als geschützten Bereich für die Freilandhühner, genau für solche Fälle. “Unsere Hühner dürfen seit etwa sieben Tagen nur noch in den geschlossenen Bereich”, erklärt sein Sohn Dominic. Grund war ein Verdachtsfall in Liechtenstein, da wollten die Bells in Rücksprache mit den Behörden kein Risiko eingehen. “Es geht um den Schutz der Tiere”, betont Daniel Bell. “Ein Kind lässt man ja auch nicht raus, wenn es blitzt und donnert.” Insgesamt 3300 Hühner leben hier in zwei Stallungen, auf vier Hektar Fläche aufgeteilt.

Dominic inmitten der Hühner. Diese haben bereits seit einer Woche Stubenarrest. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Dominic inmitten der Hühner. Diese haben bereits seit einer Woche Stubenarrest. VN/Paulitsch

Warnung an Hobbyhalter

Doch die Geflügelzüchter warnen auch Tierhalter mit weniger als 50 Tieren, diese in den Stallungen zu lassen. Denn im Falle einer Infektion müssen auch sie alle Tiere keulen, das Risiko einer Infektion ist für ihre Tiere gleichermaßen gegeben. Sie raten, sich nicht aufs Glück zu verlassen und auch diese Tiere vor einer Infektion zu schützen.

Der 21-jährige Dominic hängt einen Hinweis für die Besucher des Hofes auf, warum die Hühner derzeit drinnen bleiben müssen. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Der 21-jährige Dominic hängt einen Hinweis für die Besucher des Hofes auf, warum die Hühner derzeit drinnen bleiben müssen. VN/Paulitsch

Nachteile erwachsen den Freilandhöfen durch die verordnete Stallpflicht nicht: Gesetzlich dürfen sie diese noch für mehrere Wochen als Freilandeier gelten, da die Stallpflicht durch die Behörden verordnet ist.

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Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, etwa durch Fütterung im Stall oder keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung. Diese Regeln galten bislang vor allem für die Risikogebiete. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen beim Amtstierarzt oder der Amtstierärztin gemeldet werden.

Das müssen Geflügelhalter bereits jetzt Beachten

Österreichweit:
Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest

Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.


In Gebieten mit erhöhten Risiko:

– Es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden

– Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)

– Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen

– Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen

– Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

– Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren

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