Das ändert sich 2023 in Vorarlberg

Das neue Jahr bringt Ganztagesbetreuungsplätze, der erste Schritt für das Ende der Vollspaltenböden und einiges mehr.
Schwarzach Nicht der Mai macht alles neu, sondern Neujahr – zumindest wenn es um Regelungen, Förderungen und Verbote geht. Auf was sich die Vorarlberger dieses Jahr einstellen müssen und sich freuen dürfen.
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Familie
Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) des Landes soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Die Gemeinden haben einen Versorgungsauftrag im Bereich Kindergarten und außerschulischer Betreuung. Mit dem Betreuungsjahr 2023/24 hat jedes dreijährige Kind Anspruch auf einen Ganztagsplatz in seiner Heimatgemeinde. Das Gesetz erlaubt auch flexiblere Gruppenzusammensetzungen, für Tageseltern gibt es mit Jahreswechsel ein neues Fördermodell. Zur Stärkung der Väterbeteiligung wiederum wird der Familienzeitbonus während des Papamonats nicht mehr auf ein später bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet.

Auch die landeseigenen Fördermittel werden der Teuerung angepasst. Der Familienzuschuss wurde angehoben und fokussiert sich auf Familien mit ein bis drei Kindern. Der Mindestzuschuss verdreifacht sich auf 150 Euro, der Höchstzuschuss steigt um 94,50 Euro auf 600 Euro. Die Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe werden ebenso auf 29 Euro angehoben. Bereits jetzt erhalten die Kinder eine Unterstützung für ein gesundes Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen.
Gesundheit

Ab Februar wird die HPV-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gratis ausgegeben. Diese schützt Männer und Frauen vor insgesamt sechs Krebsarten. Ab dem Herbst 2023 gibt es die Grippeimpfung für alle ab 18 Jahren zum Preis der Rezeptgebühr. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 40 Cent auf 13,35 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,85 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1110,26 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1751,56 Euro monatlich haben. Dafür können ab dem Frühjahr auch Privatrezepte elektronisch ausgestellt werden.
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Außerdem verbietet Vorarlberg die Abgabe an und den Konsum von Snus und Nikotinbeutel durch Jugendliche. Und auch für den Mutter-Kind-Pass gibt es auf Bundesebene klaren Handlungsbedarf, um diesen in das Jahr 2024 retten zu können.
Mobilität

Während sich bei E-Autos für Private nichts ändert, müssen Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge künftig bessere Leistungen vorweisen können, um eine Förderung von 2500 Euro zu erhalten. Ab Februar 2023 wird das §57a-Gutachten mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen künftig an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden, der Strafrahmen wird allgemein erhöht. Wann die neue Regelung in Kraft treten soll, ist noch unklar.
Pflege
Für in der Pflege Tätige wird die Nachtarbeit aufgewertet, die Arbeitszeit um eine Stunde verkürzt und der Zugang zur sechsten Urlaubswoche erweitert. Auch der Gehaltsbonus soll 2023 monatlich ausbezahlt werden.

Das Pflegegeld steigt um 5,8 Prozent, die Erschwerniszulage bei der Pflegeeinstufung für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen wie etwa Demenz wird von 25 auf 45 Stunden angepasst. Für die 24-Stunden-Betreuung daheim ist eine Aufstockung der Förderung um über 16 Prozent geplant.
Pflegende Angehörige erhalten einen finanziellen Bonus, wenn sie sich mit dem pflegebedürftigen Familienmitglied (mindestens Pflegestufe 4) einen Haushalt teilen. Das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1500 Euro netto nicht überschreiten. Es gibt auch Zuwendungen für Pflegekurse.
Schule

Seit 2018 wurde an der Reform der Lehrpläne für Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen gearbeitet, im Schuljahr 2023/24 treten nun immerhin “Übergangslehrpläne” in Kraft. Nachdem Lehrergewerkschaft und Experten das Reformwerk als überfrachtet und nicht umsetzbar kritisiert haben, ist bereits eine Reform der Reform angekündigt. Oberstufen und berufsbildende Schulen können ab Herbst in einen semestrigen Aufbau und Kurssystem wechseln. Ähnlich einer Universität können so einzelne Fächer vorgezogen oder wiederholt werden, ohne gleich sitzenbleiben zu müssen, im Zweifel muss nur ein Halbjahr wiederholt werden.
Tierschutz

Mit 1. Jänner 2023 tritt in der Schweinehaltung ein Vollspaltenbödenverbot für Neu- und Umbauten in Kraft. Bestehende Anlagen können noch bis 2039 weiter betrieben werden. Ebenfalls ab 2023 verboten ist das Schreddern von lebendigen Küken in der Viehzucht. Auch die Tötung oder der Transport zur Schlachtung von Säugetieren, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, wird mit Jahresbeginn untersagt.
Wohnen
Die Mittel für die Wohnbeihilfe werden aufgestockt, die Obergrenze für den anzurechnenden Wohnungsaufwand steigt ebenfalls. Der Heizkostenzuschuss wird von 270 auf 330 Euro angehoben, der Sockelbetrag für Sozialhilfeempfänger liegt nun bei 180 Euro.

Die neue Energieförderungsrichtlinie erfasst nun auch leise Luftwärmepumpen, im Neubau liegt der Fokus außerdem auf thermischen Solaranlangen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Neu ist auch die Förderung von Nahwärmeanschlüssen für bestehende Gebäude.
Außerdem soll als Teil des neuen Wohnpakets die Zweitwohnungsabgabe, die man bislang vor allem aus Tourismusgemeinden kennt, auf das gesamte Land ausgedehnt werden.