Hausbootpläne am Bodensee schlagen Wellen

Was am Bodensee wirklich geplant ist und warum sich Widerstand formiert.
Fußach Ein Wohncontainer, schick verkleidet mit Dachterasse und Whirlpool auf einem Unterbau, der sich wie ein Boot im Wasser bewegen lässt: Am Bodensee gehen seit Wochen die Wogen hoch.
Hafenbetreiber und Bootsunternehmer Günther Salzmann würde mit seinem Hausboot gerne in See stechen. Doch die Bodenseeschifffahrtsordnung und penible Prüfer der Bezirkshauptmannschaft Bregenz machen dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung. Der Streit über die Zulassung nimmt weiter Fahrt auf. Zudem wächst der Widerstand gegen die Hausbootpläne am See.

Ein Rückblick. Salzmann, der den gleichnamigen Hafen am Rohrspitz betreibt, hat sich in Deutschland einen Bootsrumpf bauen lassen und gemeinsam mit Handwerksbetrieben den Auf- und Ausbau des Hausboots bewerkstelligt. 500.000 Euro hat der Unternehmer investiert und sich um eine Zulassung des Bootes bemüht. Der Haken an der Geschichte: Hausboote sind am Bodensee nicht erlaubt. Wenn er, zumindest für das Zulassungsverfahren, auf Betten verzichtet, sollte es mit einer Genehmigung schon hinhauen, so die Annahme.

Salzmann hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Bei der Bezirkshauptmannschaft sah man nämlich “starke wohnliche Komponenten” und kam trotz fehlender Betten zum Schluss, dass es sich um ein Hausboot handelt. Diese aber sind am Bodensee nicht zulassungsfähig, erklärt Rainer Honsig-Erlenburg. Die Bodenseeschifffahrtsordnung regelt das ganz klar.

Seit 15 Monaten kämpft der Unternehmer nun schon um eine Zulassung und variiert in der Argumentation deutlich. Erst sollte es kein Hausboot, sondern nur ein Partyboot sein, mittlerweile liegen die Karten aber auf dem Tisch. Wenn es für dieses Boot eine Genehmigung gebe, werde er für weitere, dann auch mit Schlafmöglichkeiten, ansuchen. Hausboote am Bodensee seien die Zukunft. Er selbst will eine ganze Armada losschicken. Platz wäre im Hafen für zwölf bis 14 Stück in verschiedenen Größen, wie er den VN erzählt. Rechtlich möglich soll das nun sein, weil es nicht um Hausboote, sondern Haussportboote handle, also fahrbare Hausboote.

Für sein fahrbares Hausboot hat der streitbare Hafenbetreiber und Bootsunternehmer jetzt eigens eine CE-Zertifizierung erstellen lassen. Sie bestätigt im Wesentlichen die technische Eignung für den Betrieb in Binnengewässern. Damit glaubt Salzmann, eine Zulassung umgehen zu können. Zudem verweist er auf einen neuen Anlauf bei den Behörden.

Dort weiß man davon noch nichts, wie Rainer Honsig-Erlenburg erklärt. “Von uns gibt es einen negativen Bescheid.” Das gleiche Boot könne nicht noch einmal eingereicht werden. Nächste Instanz ist das Landesverwaltungsgericht. Präsident Nikolaus Brandtner bestätigt den Eingang einer Beschwerde gegen den BH-Bescheid. Einen möglichen Verhandlungstermin gibt es demnach aber noch nicht.

Unterdessen formiert sich Widerstand gegen das Vorhaben. Auch wenn der Natur- und Landschaftsschutz im Zulassungsverfahren bisher keine Rolle spielte, stößt die ungewöhnliche Optik vielen negativ auf. Naturschutzanwältin Katharina Lins sieht jedenfalls eine kritische Entwicklung, die man sorgfältig im Auge behalten sollte. “Man muss sich schon gut überlegen, ob man diese schwimmenden Wohnkolonien im See haben möchte”, so Lins.
