Hier lauern die Vorarlberger Hotspots der Radarkontrollen

In welcher Stadt im Vorjahr eine Million Euro an Strafgeldern eingehoben wurde.
Schwarzach Neun Vorarlberger Gemeinden und Städte verfügen über ihre „eigene“ Polizei, sprich Gemeindesicherheitswachen und Dienststellen der Stadtpolizei. Es sind dies die vier Bezirkshauptstädte Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz, aber auch die Stadt Hohenems und die Gemeinden Rankweil, Götzis, Lustenau und Hard.
In sämtlichen Städten und Gemeinden werden regelmäßig mobile und stationäre Radarkontrollen durchgeführt (mit Ausnahme von Schruns). Nicht nur von der Bundespolizei, sondern auch von den Gemeindesicherheitswachen.
Eigenes Fahrzeug in Dornbirn
Beispiel Stadtpolizei Dornbirn: In der Messestadt werden regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchgeführt. Das werde auch von den Anrainern immer wieder eingefordert, sagt Ralf Hämmerle, Pressesprecher der Stadt Dornbirn. „In Dornbirn steht der Stadtpolizei für diese Kontrollen ein eigenes Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung, weiters verfügt sie über ein mobiles Handlasergerät, das rasch und mobil eingesetzt werden kann. Zudem befinden sich an ausgewählten Stellen neun Standorte, die jederzeit mit einem Messgerät bestückt werden können“, informiert Hämmerle.

Außerdem gibt es in Dornbirn mehrere Begegnungszonen, bei denen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verordnet ist. Die Strafbemessung für Temposünder wird hier vom Land Vorarlberg vorgegeben und orientiert sich an der Höhe der Überschreitung (bis zu 10 km/h 30 Euro, 11 bis 15 km/h 50 Euro, 16 bis 20 km/h 70 Euro).
Die Vielzahl der Mess-Standorte und die Kontrollhäufigkeit schlagen sich natürlich auch in der Bilanz der Einnahmen von Strafgeldern zu Buche, was Dornbirn diesbezüglich den Spitzenplatz in Vorarlberg beschert. So wurden im Vorjahr nicht weniger als eine Million Euro von Verkehrssündern einkassiert.
Begegnungszonen in Dornbirn: Jahngasse, Oberdorfertraße.

Feldkirch
Die Stadt Feldkirch steht bei den Einnahmen von Strafgeldern gleich hinter Dornbirn an zweiter Stelle. Stadtpolizeikommandant Herbert Lins spricht gegenüber den VN von durchschnittlich 930.000 Euro pro Jahr.
Kontrollierte Begegnungszonen mit 20 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung: der Jahnplatz und die Saalbaugasse.
Bludenz
In der Alpenstadt werden im Vergleich dazu bei den Einnahmen von Strafgeldern bescheidene 350.000 Euro jährlich verbucht, informiert Stadtpolizeikommandant Mario Leiter.
Begegnungszonen in Bludenz: Landeskrankenhaus und Unteres Tor-Mühlegasse.
Bregenz
In der Landeshauptstadt werden Radarmessungen laut Stadtpolizeikommandant Karl-Heinz Rüscher nur mobil durchgeführt. „Die Höhe der Einnahmen kann ich nicht beziffern, da dies nicht dezidiert ausgewiesen wird. Ich kann nur mitteilen, dass im Jahr 2021 etwa 4000 Radaranzeigen erstattet worden sind“, so Rüscher.
Begegnungszonen in Bregenz: Jahnstraße, Kornmarktstraße, Anton-Schneiders-Straße, Bergmannstraße.
Hohenems
In Hohenems werden laut Stadtpolizeikommandant Dieter Heinzle mit zwei Geräten rund um die Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Begegnungszone in der Nibelungenstadt: die Strecke D’Gass Marktstraße, Schweizer Straße, Harrachgasse.
Lustenau
In Lustenau werden laut Rene Schreiber, Kommandant der Sicherheitswache, mobile und stationäre Radarmessungen auf Gemeindestraßen durchgeführt. Fallweise kommt es auch auf Landesstraßen zu Messungen.
Begegnungszonen in Lustenau: Volksschule Rheindorf, Mittelschule Kirchdorf und Volksschule Kirchdorf
Hard
Auch die Harder Sicherheitswache führt regelmäßig mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessungen durch.
Begegnungszonen in Hard: „In Hard gibt es keine 20 km/h-Beschränkungen – abgesehen von einer Parkplatzeinfahrt“, erläutert der örtliche Sicherheitswache-Kommandant Christoph Steiner.
Wer kassiert?
Die eingehobenen Strafgelder werden dem jeweiligen Straßenerhalter gutgeschrieben, auf Gemeindestraßen der Gemeinde, auf Landesstraßen dem Land Vorarlberg. Die Gelder werden für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (etwa Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen), zur Hebung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer, zur Straßenerhaltung, Erneuerung von Straßenmarkierungen und Verkehrsbeschilderungen.