Mordfall Janine G.: U-Haft weiter verlängert

Noch keine Gutachten im Fall der Bluttat von Lustenau eingetroffen.
feldkirch Der Haftrichter am Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch die Fortdauer der Untersuchungshaft der beiden Tatverdächtigen verlängert. Den beiden Beschuldigten im Alter von 19 und 25 Jahren wird aufgrund massiver Beweisergebnisse die Bluttat, der Anfang März in Lustenau eine 30-jährige Dornbirner zum Opfer fiel, angelastet.
Wahlanwalt
Der Feldkircher Rechtsanwalt German Bertsch betonte gegenüber den VN, seinen Mandanten, den 25-jährigen Beschuldigten, nicht als gerichtlich zugeteilter Verfahrenshelfer, sondern gewählter Rechtsanwalt zu vertreten. Wie und ob sich der vom Zweitbeschuldigten schwer belastete 25-jährige Tatverdächtige mittlerweile über die Anschuldigungen äußere, kommentiert Bertsch deutlich nur wie folgt: „Keine Stellungnahme.“
Die beantragten toxikologischen und gerichtsmedizinischen Gutachten seien noch nicht eingetroffen. Ob es auch zu einer gerichtspsychiatrischen Begutachtung komme, sei noch nicht entschieden. Bis es zu einer Anklage könne es noch Monate dauern.