Scheitern Lohnverhandlungen, drohen Maßnahmen

VN / 13.12.2021 • 20:00 Uhr
Scheitern Lohnverhandlungen, drohen Maßnahmen
Bunt das Bild, aber ernst die Lage: Schon 2020 gingen Mitarbeitende der privaten Pflege- und Sozialberufe für mehr Gehalt auf die Straße. VN/Paulitsch

8000 Beschäftigte der privaten Pflege- und Sozialberufe wollen 3,8 Prozent mehr.

feldkirch Es scheint, als ob Lohnverhandlungen nie in einem Aufwasch erledigt werden können. In beinahe jeder Branche braucht es mehrere Anläufe, um eine Gehaltserhöhung nach meist zähem Ringen in trockene Tücher zu bringen. Da machen die Lohnverhandlungen für die gut 8000 Beschäftigten in den privaten Pflege- und Sozialberufen keine Ausnahme. Wie Bernhard Heinzle, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), gegenüber den VN bestätigte, ist die erste Runde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Gefordert werden eine Lohnerhöhung um 3,8 Prozent sowie ein paar Draufgaben, um das Arbeiten in diesen Berufen, die unter einem eklatanten Personalmangel leiden, attraktiver zu machen.

Zweite Runde entscheidet

Heute, Dienstag, treffen sich Arbeitgeberverein und Gewerkschaft zu weiteren Verhandlungen. Sollten diese ebenfalls keinen für die Mitarbeiter zählbaren Erfolg bringen, sind Protestmaßnahmen so gut wie fix. Die erste öffentliche Aktion soll demnach bereits morgen, Mittwoch, lautstark über die Bühne gehen. “Die Betriebsräte wurden bereits informiert”, unterstreicht Bernhard Heinzle die Ernsthaftigkeit des gewerkschaftlichen Ansinnens. Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite ist nicht deren Obmann Walter Schmolly, sondern Manfred Ganahl von der Stiftung Jupident.

Zulage fürs Einspringen

Neben der prozentualen Lohnerhöhung fordert die Gewerkschaft für die Beschäftigten der privaten Pflege- und Sozialberufe eine bessere Bezahlung der Arbeit am Wochenende, eine Zulage für kurzfristiges Einspringen sowie eine angemessene Entschädigung für Praktikantinnen und Praktikanten. “Diese erhalten oft nur ein Taschengeld”, begründet Heinzle. Schon länger steht zudem eine Verkürzung der Arbeitszeit ganz oben auf der Forderungsliste. Das tut es auch diesmal, allerdings inklusive einer Schonfrist von einem Jahr. “2023 muss das aber umgesetzt werden”, wird der Gewerkschafter deutlich. Aktuell beträgt das Durchschnittsgehalt bei einer Vollbeschäftigung rund 2200 Euro brutto. Etwa 85 Prozent der Mitarbeitenden sind allerdings in Teilzeit angestellt. Der neue Kollektivvertrag soll ab 1. Februar 2022 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund kommt auch der Budgetdebatte, die für morgen, Mittwoch, im Landtag angesetzt ist, wohl besondere Bedeutung zu, nachdem ein Großteil der Gehälter aus dem Sozialfonds bestritten wird.