Corona: Diesen neuen Plan gibt es für Saisonarbeiter im Tourismus

VN / 15.11.2021 • 16:13 Uhr
Corona: Diesen neuen Plan gibt es für Saisonarbeiter im Tourismus
Der russische Impfstoff Sputnik-V wird in Österreich nicht anerkannt. Die meisten Saisonarbeiter aus dem Osten wurde mit ihm immunisiert.

Land ändert bei Saisoniers ursprüngliche Strategie. Wie dringend benötigte Mitarbeiter aus Ost-Ländern geimpft werden sollen.

Bregenz Die Wintersaison rückt näher. Reisewarnung und 2G-Regel liegen den Touristikern in diesen Tagen schwer im Magen. Dennoch laufen im Hintergrund die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nach dem Totalausfall des Vorjahres sollen heuer wieder Gäste aus dem Ausland begrüßt werden. Das benötigte Personal steht in den Startlöchern.

Impfstoff nicht anerkannt

Die Hotellerie im Land ist auf Saisoniers aus dem Ausland angewiesen. Die meisten kommen aus dem Osten, wo sie vorwiegend mit dem russischen Impfstoff “Sputnik-V” gegen das Coronavirus immunisiert wurden. Der Haken: Der Impfstoff wird für den am Arbeitsplatz notwendigen 3G-Nachweis nicht anerkannt. Deshalb sollten sie nach ihrer Ankunft in Vorarlberg den Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson erhalten.

Die Saisonarbeiter erhalten zwar keinen Grünen Pass, aber eine Erlaubnis zu arbeiten.
Die Saisonarbeiter erhalten zwar keinen Grünen Pass, aber eine Erlaubnis zu arbeiten.

Ende Oktober wurde dieser Vorarlberg-Weg österreichweit gefeiert. Er sollte in anderen Bundesländern Nachahmung finden, befand der Vizepräsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV), Walter Veit, in einer Aussendung. Eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Impfdurchbrüchen bei Johnson&Johnson hat die Pläne mittlerweile durchkreuzt. Jetzt liegt ein neuer Vorschlag am Tisch.

Tourismuslandesrat Christian Gantner bestätigt im Gespräch mit den VN die neue Regelung.
Tourismuslandesrat Christian Gantner bestätigt im Gespräch mit den VN die neue Regelung.

Tourismuslandesrat Christian Gantner bestätigt im Gespräch mit den VN eine neue Regelung, wonach Saisonarbeiter im Land eine Impfung erhalten können. Voraussetzung im Falle einer ersten Sputnik-V-Immunisierung sei ein zusätzlicher Antikörpertest. “Danach reicht bei uns eine weitere Dosis eines der hier verwendeten Impfstoffe”, so Gantner. Damit erhielten die Saisoniers zwar keinen gültigen Grünen Pass, aber einen entsprechenden Nachweis, der für die Arbeit ausreichen werde.