Salonbetreiberin muss für verpfuschte Kosmetikbehandlung zahlen

Wangenaufpolsterung ging bei 27-Jähriger ziemlich daneben, Beklagte muss zahlen.
Feldkirch Die 27-Jährige kennt die Betreiberin des Vorarlberger Kosmetikstudios schon seit Jahren. Die Frau kümmerte sich regelmäßig um ihre Fingernägel. Eines Tages trat sie an die vermeintliche Schönheitsexpertin heran und wollte, dass sie ihr die Wangen mit Hyaluron aufpolstert. Die Substanz wird beispielsweise verwendet, um mehr Volumen ins Gesicht zu zaubern oder um die Wangenknochen zu betonen. Die Unternehmerin führte diese invasive Behandlung durch, spritzte die Substanz unter die Haut. Nach zwei Wochen entzündeten sich die Stellen allerdings, es wurde ein zweites Mal nachgespritzt. „Nicht von mir und nicht in meinem Studio“, behauptet die Studiochefin. „Doch, ich wurde zwei Mal von derselben Dame behandelt“, kontert die Klägerin. Jedenfalls will die Kundin 5000 Euro Entschädigung und 1000 Euro für den Fall, dass künftig weitere Probleme auftauchen.

Nicht lege artis
Matthias Kucera, Rechtsanwalt der Geschädigten, betont, dass die Beklagte damals, 2018, als die Behandlung vorgenommen wurde, offiziell keine Kosmetikerin war. Dennoch führte sie die Behandlung durch. „Deshalb haftet sie für Schäden“, sagt Kucera. Die Narben, lauter kleine dunklere Punkte, lassen sich zwar überschminken, sind aber da und werden auch bleiben. „Meine Mandantin gab die Einwilligung, dass eine geschulte, kompetente, berechtigte Kosmetikerin das Einspritzen vornimmt“, erläutert der Anwalt. „Die von einer Nichtkosmetikerin vorgenommene Behandlung ist somit ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Integrität.“ Die Kundin ging davon aus, dass die Beklagte ihr Handwerk beherrscht, immerhin wirkte alles sehr sauber und professionell. Die erste Behandlung mit Hyaluron war laut Sachverständigen auch fachgerecht ausgeführt. Die zweite nicht, denn es hätte auf keinen Fall nochmals in die Entzündung eingespritzt werden dürfen.
Geeinigt
Die Unternehmerin, die erst nach der Behandlung der Kundin offiziell als Kosmetikerin anerkannt wurde, bangt um ihre Existenz. Finanziell droht sogar der Privatkonkurs. Doch man kann sich vor Gericht einigen. Im Zivilverfahren treffen sich die Parteien nach etlichen Verhandlungen „in der Mitte“. 6000 Euro lautet der Kompromiss. Werden diese nicht in vereinbarter Zeit bezahlt, ist die Beklagte wieder mit der ursprünglichen Forderung in Höhe von rund 30.000 Euro konfrontiert. Sie verspricht, vereinbarungsgemäß zu zahlen. „Besser ein realer Betrag in der Hand, als ein Urteil, das bei Zahlungsunfähigkeit faktisch nichts wert ist“, sind Kucera und seine Mandantin mit dem Ausgang zufrieden.