Wenn der Rettungshubschrauber nicht gratis fliegt

Bei Freizeitunfällen im Gebirge steigt die ÖGK aus. Ohne Versicherung oder Mitgliedschaft wird der Alpinunfall teuer.
Bludenz Einen Flug mit dem Rettungshubschrauber unternehmen die wenigsten aus Freude an der Sache, sondern aufgrund ihres kritischen Gesundheitzustandes. Überlegungen zum finanziellen Nachspiel sind hier entsprechend zweitrangig – sollten jedoch im Vorfeld mancher Unternehmung dennoch angegangen werden.
Denn die Österreichische Gesundheitskasse zahlt den Flug grundsätzlich nur unter zwei Bedingungen: Der Gesundheitszustand des Patienten macht den Transport auf dem Landweg nicht zulässig, und der Transport ist im Falle eines Notfalles entsprechend dringlich. Bei Flugunternehmen, die keinen Vertrag mit der ÖGK haben, übernimmt diese nur einen Pauschalbetrag. Dieser deckt nur einen Teil der Kosten.
Freizeitunfälle aus eigener Tasche
Kritischer wird es bei Freizeitunfällen im Gebirge. Wer beim Wandern oder Skifahren verunglückt, muss seine Rettung selbst bezahlen, ob nun auf dem Landweg oder per Hubschrauber. Die Verrechnung der Bergung ist im Rettungsgesetz vorgesehen.

Der oft risikoreiche Einsatz der Bergretter am Boden wird in Pauschalsätzen abgerechnet. Ein kleiner Einsatz mit geringem Aufwand beginnt bei einem Stundensatz von 126 Euro, ein Großeinsatz mehrerer Ortsstellen wie eine Suchaktion liegt bei 836 Euro pro Stunde. Der Einsatz des Notarzthubschraubers kostet zwischen 2500 und 5000 Euro, je nach Einsatzdauer. Ein Transportflug kommt günstiger als eine komplexe Taubergung. Angesichts dieser Kosten ist nicht jeder erfreut über einen Hubschraubereinsatz, weiß Landesleiter Martin Burger von der Bergrettung Vorarlberg: “Es gab schon Einzelfälle, wo der Patient den Hubschraubertransport verweigert hat.”
Entsprechend rentiert sich eine Unfallversicherung. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, welche sogenannten Bergekosten tatsächlich übernommen werden. “Nicht nur der Unfall, sondern auch die Bergnot muss abgedeckt sein”, warnt Burger gegenüber den VN. So ist im Schutzbrief des ÖAMTC zwar die Rettung per Hubschrauber abgesichert, jedoch nicht die terrestrische Rettung in Bergnot. Einen Versicherungsschutz für alle Eventualitäten gibt es auch über die Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen. Diese reichen vom Alpenverein über die Naturfreunde bis zu den Fördervereinen der Berg- oder der Flugrettung. Immerhin eine Reiseversicherung ist bei vielen Kreditkarten ein Teil des Angebots. Entsprechend muss der Ausflug in die Berge aber als Reise gelten , damit die Bergekosten bei einem Unfall abgedeckt sind.
Auch die Polizei stellt eine Rechnung

Wie viele der Alpinisten in Vorarlberg, ob Einheimische oder Urlauber, nicht ausreichend versichert sind, wagt Burger nicht abzuschätzen. Der Großteil der Berggeher sei vor allem über die diversen Mitgliedschaften abgesichert.
Wer sich darauf verlässt, dass zumindest die Rettung durch den Polizeihubschrauber gratis ist, irrt sich. Diese übernimmt Bergeflüge von Unverletzten und Verstorbenen, um die Notarzthubschrauber zu entlasten. Seit dem Mai 2018 ist auch die Bergung durch die “Libelle” zu verrechnen, wenn die Geretteten aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit in eine Notsituation gerieten. Dies reicht von einer Missachtung von Wetterwarnungen wie Lawinenberichte bis hin zu ungeeigneter Ausrüstung oder Beeinträchtigung durch Alkohol.
Seit dem Mai 2018 wurden allein in Vorarlberg 69 solche Einsätze verrechnet, erklärt Ressortsprecher Patrick Maierhofer auf VN-Anfrage. Durchschnittlich dauere ein solcher Einsatz etwa eine Stunde. Die Flugminute koste 53 Euro, entsprechend fallen Kosten von 2915 Euro im Schnitt an.